• 25.10.2011, 15:03:14
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  • OTS0227 OTW0227

AK Wien Vollversammlung 5: Invaliditätspension verhindern

Wien (OTS) - Die Vollversammlung der AK Wien fordert verstärkte
Anstrengungen, um Krankheit und Invalidität zu verhindern und auch
gesundheitliche beeinträchtigten Menschen weiter die Möglichkeit zur
Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Obwohl die Zahl der Invaliditätspensionen zuletzt leicht gesunken
ist besteht in diesem Bereich ein erhebliches Potenzial zur Anhebung
des Pensionszugangsalters. Durch Maßnahmen zur Vermeidung von
Invalidität könnte das faktische Pensionsalter um ein Jahr angehoben
werden. Die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit ist auch im
Hinblick auf die Alterssicherung unverzichtbar. Versicherte müssen
nachhaltig in die Lage versetzt werden, bis zum Regelpensionsalter
und darüber einer pensionswirksamen Erwerbstätigkeit nachgehen zu
können. Bei den Invaliditätspensionen sind in den vergangenen Jahren
die Zugangszahlen aufgrund psychischer Erkrankungen deutlich
angestiegen. Es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen
Langzeitarbeitslosigkeit und psychischer Erkrankung. Auffällig ist
die Konzentration dieser Erkrankungen auf bestimmte Branchen.

Es ist daher notwendig, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, um
einerseits Krankheit und Invalidität zu vermeiden und andererseits
gesundheitlich beeinträchtigte erwerbstätige und arbeitslose Personen
wieder in den Erwerbsprozess einzugliedern. Bei der Verfolgung dieser
präventiven Ansätze ist es wichtig, dass Versicherte bei schweren
Erkrankungen von den Sozialversicherungsträgern und dem AMS
kontinuierlich und aktivierend betreut werden. Nur so können sie
bedarfsgerecht mit den benötigten Leistungen versorgt werden.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert daher:

+ Die organisatorischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um
trägerübergreifend (SV-Träger, AMS) Versicherte mit schweren
Erkrankungen und Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit rechtzeitig
betreuen zu können.
+ Die von Unterstützungs- und Betreuungspflichten der zuständigen
Träger muss gesetzlich verankert werden.
+ Ein frühes und umfassendes Disease-Management vor allem auch bei
psychischen Erkrankungen muss geschaffen werden. Es muss
Behandlungsmöglichkeiten ohne finanzielle Barrieren geben.
+ Um Pensionsanträge zu vermeiden muss es im Bedarfsfall bei einem
mehr als 40 Tage dauernden Krankenstand eine Zuweisung an "Fit2Work"
als Case-Management geben.
+ Um Folgeanträge zu vermeiden, müssen Personen, die aus der
Gesundheitsstraße zurück zum AMS kommen betreut und gegebenenfalls
umgeschult werden können.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Ute Bösinger
Tel.: (+43-1) 501 65-2779
mailto:[email protected]
wien.arbeiterkammer.at

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