• 24.10.2011, 13:50:07
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  • OTS0181 OTW0181

AMS-Stellungnahme zur APA 0148 zu aktuellen Rechnungshofberichten

AMS weist Vorwurf der mangelnden Wirtschaftlichkeit der Schulungsvergabe und mangelnden Regelung der Übergabe der IT-Diensleistungen zurück

Wien (OTS) - Das Arbeitsmarktservice (AMS) weist die Kritik des
Rechnungshofes an der mangelnden Wirtschaftlichkeit bei der Vergabe
von Schulungsmaßnahmen zurück: Die Wirtschaftlichkeit der Vergabe von
Kursmaßnahmen sei für das AMS ein überaus wichtiges Thema und
dementsprechend auch sichergestellt, da es erstens ein
Wettbewerbsverfahren im Rahmen von Ausschreibungen gebe, und es
zweitens selbstverständlich detaillierteste Kosten-, Ergebnis- und
Erfolgskennzahlen für jede einzelne Maßnahme gibt und diese als Basis
für das Design und die Ausgestaltung der jeweils künftigen
Schulungsprogramme herangezogen werden.

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht auch die Ausweitung des
Auftragsvolumens an einen konkreten Bildungsträger in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das AMS hält an dieser Stelle - wie
auch in seiner Stellungnahme an den Rechnungshof - dazu fest, dass
der betreffende Schulungsträger schulungstechnisch alle Leistungen
bis zur Zurücklegung der Aufträge vereinbarungsgemäß erbracht hat und
dem AMS dadurch kein Schaden entstand.

Zum Vorschlag des Rechnungshofes standardmäßig Erfolgskriterien bei
Ausschreibungen von Schulungen vorzusehen, hält das AMS fest.
Selbstverständlich gibt es für jede einzelne Maßnahme des AMS ein
ausgefeiltes Erfolgsmonitoring. Erfolgskriterien in die Ausschreibung
aller Kursmaßnahmen aufzunehmen, ergebe jedoch keinen Sinn, da sich
erstens die Arbeitsmarktlage und damit möglicher Erfolg relativ rasch
ändern könne und zweitens das AMS pilotmässig Erfolgskriterien bei
der Vergabe erprobt hat, diese sich jedoch nicht für alle
Schulungsmaßnahmen gleichermaßen bewährt hätten.

Die Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofs betreffend
Teilnehmerlisten von Schulungsmaßnahmen nimmt das AMS gerne auf,
jedoch in Form einer modernen EDV-Lösung und nicht über Listen in
Papierform.

Nicht nachvollziehen hingegen kann das AMS den Vorwurf, den Übergang
vom bisherigen IT-Dienstleister zum neuen Dienstleister nicht
ausreichend geregelt zu haben. Das Gegenteil sei der Fall: Die
Mitwirkungspflicht des bisherigen IT-Dienstleisters beim Übergang der
IT-Dienstleistungen auf einen neuen Anbieter ist bereits seit 1994
vertraglich geregelt.

Abschließend möchte das AMS festhalten: Das AMS ist für viele
wichtige Anregungen des Rechnungshofes dankbar, etliche der
relevanten Vorschläge befinden sich auch bereits in Umsetzung.
Aufgrund der hohen Komplexität der untersuchten Themen - 3 eigene
Rechnungshofberichte von jeweils mehreren hundert Seiten - ist eine
nähere Befassung mit Rechnungshofbericht und Stellungnahme des AMS
auch sicher sinnvoll. Eine in einer einzigen Pressemeldung verkürzte
Zusammenfassung der Kritik kann jedoch leicht missverstanden bzw.
sogar nicht verstanden werden.

Rückfragehinweis:
Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich, Bundesgeschäftsstelle
Dr. Beate Sprenger
Tel.: +43 1 33178-522, 0664-4415148, Fax: (01)33178-151
mailto:[email protected]
http://www.ams.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AMS

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