- 21.10.2011, 13:48:09
- /
- OTS0191 OTW0191
Resolution des RfW-Bundesvorstands: Schwellenwertverordnung muss bleiben!
Resolution: Bundeskanzler Werner Faymann und die weiteren Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die derzeit gültige Schwellenwertverordnung als Dauerrecht zu etablieren!
Zell/am Moos (OTS) - Um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu
lindern und vor allem die regionale Konjunktur anzukurbeln, hatte die
Bundesregierung im April 2009 das Vergaberecht geändert und die
Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben erhöht. Dadurch
wurden Direktvergaben im Liefer- und Dienstleistungssektor bis
100.000 Euro ermöglicht. Bei Bauaufträgen im "nicht offenen
Verfahren" wurde der Schwellenwert richtigerweise auf 1 Million Euro
erhöht. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen konnte so erleichtert
und die Konjunktur belebt werden. Die Regulierung führte dazu, dass
Aufträge schneller und unbürokratischer abgewickelt werden konnten.
Damit ging auch eine Stützung der Beschäftigten einher.
Geht es nach den Plänen der Bundesregierung bzw. des Bundeskanzlers
soll mit Jahresende 2011 diese Regelung fallen. Die derzeit gültige
Schwellenwert-verordnung soll nicht mehr verlängert werden. Die
Schwellenwerte für die öffentlichen Auftragsvergaben werden dadurch
massiv gesenkt. Nach einem Entwurf des Bundeskanzleramtes zur
Neuregelung der Schwellenwertverordnung und des Bundesvergabegesetzes
sollen die Schwellenwerte sogar teilweise unter die
Schwellenwertregulierung vom April 2009 fallen.
Direktvergaben sind dann (ab Jänner 2012) nur mehr bis 40.000 Euro
möglich. Vereinfachte Auftragsvergaben im "nicht offenen Verfahren"
für Bauleistungen oder Liefer- und Dienstleistungen sind nur mehr bis
zu einer Wertgrenze von 60.000 Euro möglich. Auch im
Verhandlungsverfahren fallen die Wertgrenzen einheitlich auf 60.000
Euro herab. Dafür soll eine äußerst bürokratische und mit viel
Zeitaufwand verbundene neue Regelung geschaffen werden. Diese sieht
vor, dass Direktvergaben bis 100.000 Euro möglich sind, wenn vorher
eine umfassende Markterkundung stattgefunden hat.
Statt Verwaltungsaufwand, Bürokratie und Steuern endlich zu senken
beschert diese Bundesregierung den heimischen klein- und
mittelständischen Betrieben täglich neue Hiobsbotschaften. Dies muss
mit aller Kraft verhindert werden. Angesichts des prognostizierten
Konjunktureinbruchs und der damit verbundenen angespannten
Arbeitsmarktlage, verabschiedet der RfW-Bundesvorstand in seiner
heutigen Sitzung in Zell am Moos die folgende
Resolution
Bundeskanzler Werner Faymann und die weiteren Mitglieder der
Bundesregierung werden aufgefordert, die derzeit gültige
Schwellenwertverordnung in das Bundesvergabegesetz aufzunehmen und
somit als Dauerrecht zu etablieren! Dem drohenden Konjunktureinbruch
muss dringend im Vorfeld entgegengewirkt werden.
Rückfragehinweis:
RfW - Bundesmedienreferat
Isolde Seidl
Tel.: 01 / 408 25 20 -14
[email protected] http://www.rfw.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | RFW






