- 21.10.2011, 12:16:25
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BZÖ-Stark: 400 Wohnungssuchende warten auf das private Fitnessstudio der Salzburger Landeshauptfrau.
BZÖ-Salzburg schaltet Landesrechnungshof ein
Salzburg (OTS) - Der Salzburger BZÖ-Landesobmann Robert Stark
übermittelt heute dem Landesrechnungshof eine
Sachverhaltsdarstellung, in der er zur Überprüfung der
Ungereimtheiten rund um die Vergabe der Genossenschaftswohnungen von
Landeshauptfrau Mag. Gabriele Burgstaller (SPOE) und ihrem Ehegatten
auffordert. Denn die Satzungen der gemeinnützigen Ein- und
Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft (EBG) sehen in § 13 Abs. 2
folgendes vor: "An ein Mitglied (auch Ehepaar) darf nur eine
geförderte Wohnung oder Siedlerstelle zur Nutzung, durch Kauf, als
Eigentumswohnung oder im Baurecht übertragen werden".
Das Ehepaar Holzer/Burgstaller bewohnt sowohl eine im Dachgeschoss
liegende Wohneinheit, die bereits erweitert wurde und so durch einen
juristischen Trick als eine Wohneinheit bezeichnet wird, als auch
noch eine weitere Wohnung die im Erdgeschoss liegt und somit örtlich
und sachlich keinerlei Zusammenhang mit der übrigen Wohneinheit
bildet, führt Stark aus.
"Die sozialdemokratische Landeshauptfrau bewohnt über 150 m2
gemeinnützliche Wohnflächen zu einem Mietzins von etwa 766 Euro pro
Monat (inklusive Betriebskosten und Mehrwertsteuer) und leistet sich
im Erdgeschoss auch noch ein eigenes Fitnessstudio, das auf einer als
Wohnfläche gewidmeten Fläche errichtet wurde", so Stark.
"Selbst wenn die Frau Landeshauptfrau auch nur einen Hometrainer in
ihrer dritten Wohneinheit stehen haben sollte - über 400 junge
Familien, sozialschwache Mitbürger, kinderreiche Söhne und Töchter
aus dem bäuerlichen Umland warten auf eine sozial gestützte Wohnung
in Hallein. Diesen Menschen sollte die Möglichkeit auf leistbares
Wohnen gegeben werden und nicht der Landeshauptfrau mit einem
Monatsgehalt von über 15.000 Euro", so Stark abschließend.
Rückfragehinweis:
BZÖ-Salzburg / Presse
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