- 19.10.2011, 19:49:03
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Mitterlehner: EU-Dienstleistungsrichtlinie bringt neue Wachstums- und Beschäftigungschancen
Neue Vorgehensweise überwindet Oppositions-Blockade - Umsetzung der Dienstleistungs-Richtlinie in Österreich erleichtert grenzüberschreitende Tätigkeiten im EU-Binnenmarkt
Wien (OTS/BMWFJ) - Alternativ zur Beschlussfassung mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit, die von der Opposition wegen der offenen
Einigung zu den U-Ausschüssen seit Ende 2009 verhindert worden war,
setzt Österreich die EU-Dienstleistungsrichtlinie jetzt durch ein
Bundes- und neun Ländergesetze um. Das entsprechende Bundesgesetz hat
der Nationalrat am Montagnachmittag mit einfacher Mehrheit
beschlossen. "Die rechtsverbindliche Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie erleichtert grenzüberschreitende
Tätigkeiten und bringt neue Wachstums- und Beschäftigungschancen im
EU-Binnenmarkt", betont Mitterlehner. Gut unterwegs ist auch die
Umsetzung auf Landesebene. Die entsprechenden Gesetze wurden von
Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark schon beschlossen, gemäß
den aktuellen Plänen werden die anderen Länder bis Dezember folgen.
Somit werden die bereits geschaffenen Einheitlichen Ansprechpartner
(EAP, one-stop-shops), die seit Ende 2009 arbeiten, legalisiert. Sie
bieten Unternehmen die Möglichkeit einer elektronischen
Antragstellung und Abwicklung von Genehmigungsverfahren zur
Erbringung von Dienstleistungen. Der Unternehmer kann sich zuvor auf
der Homepage des EAP informieren, welche Formalitäten und Unterlagen
in Österreich für das Erbringen von Dienstleistungen notwendig sind.
"Das beschleunigt die Behördenwege für die Unternehmen", erläutert
Mitterlehner. Weiters wird eine Rechtsgrundlage für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden geschaffen, wodurch
die Informationsbeschaffung erleichtert wird.
Der heute beschlossene Abänderungsantrag im Nationalrat beschränkt
den Anwendungsbereich des DLG auf den Bundesbereich und verweist
zudem auf die auf Landesebene eingerichteten Einheitlichen
Ansprechpartner. Dadurch entfällt das Kriterium der
Verfassungsmehrheit. Bisher konnte die EU-Dienstleistungsrichtlinie
aufgrund der Blockade der Opposition nicht vollständig umgesetzt
werden, weshalb die EU-Kommission bereits ein Verfahren gegen
Österreich eingeleitet hat. "Durch die neue Vorgehensweise hoffen
wir, eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof und
eventuelle Strafzahlungen für Österreich noch verhindern zu können",
so Mitterlehner abschließend.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:[email protected] www.bmwfj.gv.at Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 [email protected]
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