Mitterlehner: Neues Gaswirtschaftsgesetz bringt mehr Wettbewerb und Kundenrechte
GWG-Novelle im Nationalrat beschlossen: Mitterlehner forciert Wettbewerb und erwartet mehr Lieferantenwechsel - Sparpotenziale für Kunden von bis zu 170 Euro
Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner sieht die Einigung auf das neue Gaswirtschaftsgesetz
(GWG), das heute mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat beschlossen
wurde, als wichtigen Meilenstein für Österreich: "Mit unserer Novelle
erhöhen wir den Wettbewerb am Gasmarkt und bauen gleichzeitig die
Kundenrechte aus. Konkrete Vorteile bringt vor allem der schnellere
Lieferantenwechsel, dazu kommen niedrigere Gebühren für Ab- und
Anschaltungen", betont Mitterlehner. "Darüber hinaus erhöhen wir die
Versorgungsicherheit durch optimale Rahmenbedingungen für
Investitionen und schaffen die gesetzliche Basis für die Einführung
neuer Smart Meters." Mit dem Inkrafttreten der Novelle wird das
dritte EU-Energiebinnenmarktpaket für den Gasbereich vollständig
umgesetzt.
Die GWG-Novelle stärkt die Rechte von Haushalten und Gewerbebetrieben
bei der Gasversorgung. Künftig wird beim Lieferantenwechsel eine
Drei-Wochen-Frist gelten, bisher dauerte der Wechsel bis zu acht
Wochen. "Wir wollen, dass die Konsumenten von ihren
Wechselmöglichkeiten stärker Gebrauch machen. Das Einsparpotenzial
liegt je nach Bundesland bei bis zu 170 Euro pro Jahr", so
Mitterlehner. Im internationalen Vergleich liegt die österreichische
Gas-Wechselrate mit derzeit rund ein Prozent im Haushaltsbereich
deutlich im unteren Bereich. Zum Vergleich: In Deutschland sind es
vier Prozent, in den Niederlanden zehn Prozent.
Im Sinne der Kunden wurden auch die Höchstpreisregelungen verbessert.
Bisher wurden je nach Anbieter teilweise über 100 Euro für Ab- und
Anschaltungen verrechnet, in Zukunft ist dieser Betrag mit 30 Euro
begrenzt. Sicherstellungen bzw. Vorauszahlungen werden auf eine
Monatsrate limitiert, bisher wurden bis zu drei Raten verlangt.
Darüber hinaus wird erstmals ein Recht auf Grundversorgung für
private Endverbraucher sowie kleine Unternehmen verankert. Eine
Konsequenz daraus ist, dass ein Versorger den so genannten
schutzbedürftigen Kunden nicht teurere Gaspreise verrechnen darf als
anderen Kunden.
Zusätzliche Vorteile bringen die Einrichtung einer zentralen Anlauf-
und Beschwerdestelle bei der Regulierungsbehörde E-Control sowie die
gesetzliche Verankerung des Tarifkalkulators. Um die Transparenz
weiter zu erhöhen, müssen auch Werbematerial und Rechnungen
verpflichtend mehr Informationen aufweisen. Auf Rechnungen müssen die
Versorgungsunternehmen verpflichtend telefonische Kontaktdaten für
Störfälle sowie alle auf Gas entfallenden Steuern und Abgaben
gesondert auflisten. Zudem bekommt der Kunde das Recht, auf Anfrage
auch eine unterjährige Abrechnung zu erhalten.
Entflechtung bringt mehr Wettbewerb
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Entflechtung ("Unbundling") der
Fernleitungsnetzbetreiber von den übrigen Aktivitäten eines vertikal
integrierten Erdgasunternehmens, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen.
Für die österreichischen Fernleitungsbetreiber (OMV Gas GmbH, TAG
GmbH, BOG GmbH) stehen künftig vier Entflechtungsmodelle zur Auswahl:
* Die eigentumsrechtliche Entflechtung als Grundmodell: dabei wird
das Übertragungsnetz vollständig herausgelöst und verkauft.
* Der unabhängige Netzbetreiber (Independent System Operator - ISO):
das Eigentum darf beim bisherigen Betreiber bleiben. Das gesamte Netz
wird aber von einem fremden Unternehmen gemanagt.
* Der unabhängige Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber
(Independent Transmission Operator - ITO): dabei muss das
Fernleitungsnetz in eine separate Gesellschaft ausgelagert werden,
darf aber im bestehenden Konzern bleiben. Es gelten jedoch strikte
Trennungsvorschriften.
* Ebenfalls zulässig ist eine Mischform, die gemäß den EU-Vorgaben
Elemente des ISO- und ITO-Modells miteinander verbindet.
Änderungen gibt es auch für Verteilernetzbetreiber, die Unternehmen
und Haushalte direkt beliefern. Der Markenauftritt (Logo, Name etc.)
muss künftig so erfolgen, dass die Kunden klar zwischen Netzbetreiber
und Gaslieferant unterscheiden können. Dafür müssen aber keine
überflüssigen Parallelstrukturen geschaffen werden. Die bisher
gültige Rechtslage wurde in diesem Punkt lediglich an die Vorgaben
der EU-Richtlinie angepasst.
Stärkung des Gashandels fördert Drehscheiben-Funktion Österreichs
Verbesserungen bringt die GWG-Novelle auch beim Gashandel: Aufgrund
der EU-Vorgaben ist das "Entry-Exit-Modell" in Österreich
einzuführen. Derzeit werden die Tarife noch abhängig von den
Vertragswegen verrechnet: Die Gasmengen können nur gehandelt werden,
wenn auch die jeweiligen Transportkapazitäten verfügbar und bei den
einzelnen Netzbetreibern gebucht worden sind. In Zukunft sind die
Tarife für die Gaslieferanten transport- und streckenunabhängig und
fallen nur noch für die Ein- und Ausspeisung im Fernleitungssystem
an. "Diese Liberalisierung erleichtert im gesamten österreichischen
Fernleitungsnetz den Gashandel, was zu mehr Wettbewerb und
Gasverfügbarkeit im Interesse der Kunden führen soll. Zusätzlich kann
Österreich seine Drehscheibenfunktion am internationalen Gasmarkt
ausbauen", betont Mitterlehner. Unter anderem angesichts der gut
ausgebauten Gasinfrastruktur - Österreich besitzt rund neun Prozent
der europäischen Gasspeicherkapazitäten - könne man von der EU-weiten
Liberalisierung überproportional profitieren.
Einführung von "Smart Meters" - Höhere Versorgungssicherheit
Die Novelle schafft auch den Rechtsrahmen für die Einführung von
intelligenten Mess-Systemen ("Smart Meters") am Gasmarkt, was mehr
Transparenz und den effizienteren Einsatz von Energie ermöglichen
soll. Die Details zu Einführungszeitraum und Flächendeckung legt der
Wirtschaftsminister unter Einbeziehung der Stakeholder
(Gaswirtschaft, Konsumentenvertreter, E-Control) fest. Die
Regulierungsbehörde soll - wiederum in Absprache mit den Stakeholdern
- für einheitliche technische Standards sorgen.
Die GWG-Novelle erhöht auch die Versorgungssicherheit. Künftig wird
die Qualitätssicherung und der Ausbau der Gasleitungen durch die
gesetzliche Verankerung der "Anreizregulierung" unterstützt. Die
Systemnutzungsentgelte für die Netzeigentümer müssen demnach eine
angemessene Vergütung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur
sowie neue Investitionen in das Netz darstellen, sofern diese
wirtschaftlich und effizient getätigt werden. Darüber hinaus müssen
die Fernleitungsnetzbetreiber der Regulierungsbehörde jährlich einen
koordinierten zehnjährigen Netzentwicklungsplan vorlegen.
Familie und Jugend
Pressesprecher des Bundesministers:
Mag. Waltraud Kaserer
Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34
waltraud.kaserer@bmwfj.gv.at
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Mag. Volker Hollenstein
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