• 19.10.2011, 19:42:22
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Mitterlehner: Ausbau-Offensive für Kinderbetreuung im Nationalrat beschlossen

Neue 15a-Vereinbarung legt Schwerpunkt auf neue Betreuungsplätze für Unter-Drei-Jährige und bringt Ausweitung der Öffnungszeiten - 55 Millionen Euro Zuschuss an Bundesländer

Wien (OTS/BMWFJ) - Der Nationalrat hat am Mittwoch einstimmig die
neue 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen.
"Mit unserer Offensive schaffen wir rund 20.000 neue Betreuungsplätze
und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich.
Dazu unterstützen wir erstmals die flexible Ausweitung der
Jahresöffnungszeiten", freut sich Familienminister Reinhold
Mitterlehner. Die Bundes-Fördermittel von insgesamt 55 Millionen Euro
werden von den für die Kinderbetreuung zuständigen Bundesländern
kofinanziert und somit verdoppelt. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind
Bundes-Zuschüsse von jährlich 15 Millionen Euro verfügbar. Dazu
kommen zehn Millionen Euro, die für heuer begonnene Projekte
ausgeschüttet werden, so dass keine Finanzierungslücke entsteht.

Der Schwerpunkt der Ausbau-Offensive liegt bei den
Unter-Drei-Jährigen. Die Länder können nur maximal 25 Prozent des
Zuschusses für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für die Drei-
bis Sechsjährigen verwenden, jedoch bis zu 100 Prozent für die
Unter-Drei-Jährigen. Bis Ende 2014 soll deren Betreuungsquote von 19
auf rund 28 Prozent unter Berücksichtigung der Tageseltern steigen,
womit sich Österreich dem Barcelona-Ziel der EU (33 Prozent) auch in
dieser Altersgruppe annähert. Da bei den Drei-bis Sechsjährigen das
Barcelona-Ziel mit 93,4 Prozent bereits übertroffen wurde, sollen
hier künftig nur noch Betreuungsplätze zur Schließung von regionalen
Betreuungslücken gefördert werden.

Längere Öffnungszeiten über Stufenplan

Neu ist, dass ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 nur noch
Kinderbetreuungsplätze gefördert werden, die zumindest 47 Wochen im
Kindergartenjahr geöffnet haben. Dies erfolgt über einen Stufenplan,
der den Wunsch der Länder nach einer schrittweisen Erweiterung der
Jahresöffnungszeiten berücksichtigt. Im bereits begonnenen
Kindergartenjahr 2011/2012 müssen es mindestens 37 Wochen sein. Ab
2012/2013 mindestens 44 Wochen und ab dem übernächsten Jahr
mindestens 47 Wochen. Laut der Kindertagesheimstatistik der Statistik
Austria haben die Kindergärten in Österreich durchschnittlich 37,8
Schließtage. Die Krippen, in denen die Unter-Drei-Jährigen betreut
werden, weisen durchschnittlich nur 17,2 Schließtage aus. Nur 29
Prozent der Kindergärten haben 47 Wochen und mehr geöffnet, bei den
Krippen sind es 74 Prozent.

Da die Erweiterung der Öffnungszeiten bei schon bestehenden Plätzen
für die Länder und Gemeinden auch erhöhte Personalkosten mit sich
bringt, können unter bestimmten Voraussetzungen auch diese gefördert
werden: Die Länder können dafür heuer und nächstes Jahr jeweils 20
Prozent des Zweckzuschusses des Bundes, im Jahr 2013 zehn Prozent und
im Jahr 2014 fünf Prozent des Zweckzuschusses des Bundes verwenden.
Dafür gelten aber zwei Kriterien: Die Betreuungseinrichtung muss
mindestens 47 Wochen im Kindergartenjahr und mindestens vier Wochen
länger als im vorangegangenen Kindergartenjahr geöffnet haben sowie
mindestens 30 Stunden wöchentlich und mindestens fünf Stunden
wöchentlich mehr geöffnet haben als im vorangegangenen
Kindergartenjahr.

Ebenfalls neu ist die Förderung von Gemeinde-übergreifenden
Kooperationen, um eine ganzjährige Kinderbetreuung zu sichern. So
können sich mehrere Betreuungseinrichtungen nach Absprache mit den
Eltern darauf einigen, dass Kinder, für die ein zusätzlicher
Betreuungsplatz geschaffen wurde, altersübergreifend an einem
gemeinsam vereinbarten Standort betreut werden. "Dieses Angebot
gewährleistet gerade in ländlichen Regionen einen effizienten Einsatz
der Fördermittel", bekräftigt Mitterlehner.

Förder-Plus für Tageseltern-Angebote

Auf Initiative Mitterlehners gibt es auch einen neuen
Förderschwerpunkt für Tageseltern: Für Investitionen zur Schaffung
von entsprechenden Betreuungsangeboten wird ein Zweckzuschuss an die
Länder von 750 Euro für jede zusätzlich beschäftigte Tagesmutter
gewährt. Darüber hinaus werden Ausbildungslehrgänge für Tagesmütter
mit 750 Euro (pro Person und Lehrgang als Verrechnungsgröße)
gefördert, die nach den landesinternen Bestimmungen durchgeführt
werden. Für jene Ausbildungsträger, die das neu entwickelte
Curriculum des Familienministeriums übernehmen und dafür mit einem
Gütesiegel ausgezeichnet wurden, wird dieser Zuschuss auf 1.000 Euro
pro Kursteilnehmer aufgestockt.

Ein weiteres Ziel der 15a-Vereinbarung ist die Sicherung der
Betreuungsqualität bei Kinderbetreuungsangeboten. Im Einvernehmen mit
den Ländern sollen erstmals bundesweite Empfehlungen über
Mindeststandards in der Kinderbetreuung erarbeitet werden.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
   Pressesprecher des Bundesministers:
   Mag. Waltraud Kaserer
   Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34
   mailto:[email protected]
   www.bmwfj.gv.at
   
   Mag. Volker Hollenstein
   Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58
   [email protected]

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