OTS0301   19. Okt. 2011, 15:50

ÖH: Kritik an Rechtsgutachten bestätigt

Verfassungsdienst bemängelt Mayers Gutachten in mehreren Punkten


Die Österreichische HochschülerInnenschaft ist
erfreut über die Stellungnahme des Verfassungsdienstes und sieht sich
in ihrer Kritik bestätigt. "Wir haben das Gutachten von Beginn an in
Frage gestellt," erklärt Martin Schott vom ÖH Vorsitzteam. "Die
Stellungnahme des Verfassungsdienstes zeigt deutlich, dass das
präsentierte Gutachten nicht halten wird."

"Der Verfassungsdienst bemängelt Meyers Gutachten in mehreren
Punkten, die von den Universitäten geforderte Rechtssicherheit wird
es also in keinem Fall geben," zeigt sich Angelika Gruber vom
Vorsitzteam der ÖH erfreut. "Universitäten können nur auf Grundlage
gesetzlicher Bestimmungen Studiengebühren einführen, der von
Töchterle so oft genannte 'Torso' ist dafür nicht ausreichend. Sich
das Gesetz so auszulegen zu lassen wie es einem gerade passt, sollte
nicht Teil der Arbeitsweise eines Ministers sein."

"Jetzt muss auch Töchterle klar sein, dass er es nicht schaffen wird,
sein Gutachten weiter als Druckmittel zu verwenden. Wir geben Ihm
daher den guten Rat sich zurück an seinen Schreibtisch zu setzen und
endlich damit zu beginnen einen brauchbaren Weg zur Ausfinanzierung
der Hochschulen und zur sozialen Absicherung der Studierenden zu
finden" appelliert Janine Wulz vom Vorsitzteam der ÖH an den
Minister. "Bei der Auftaktveranstaltung zum Forum Hochschule werden
wir heute Abend zeigen wie ein solcher Hochschulplan angelegt sein
muss, Minister Töchterle ist natürlich herzlich eingeladen."

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0301 2011-10-19 15:50 191550 Okt 11 NHO0002 0234



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Johanna Griesmayr,
Pressesprecherin
Tel.: 0676 888 52 212
johanna.griesmayr@oeh.ac.at
http://www.oeh.ac.at/

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