Bei Kontrollen werden rechtswidrige Forderungen gestellt!
Klagenfurt (OTS) - Wer hat dem Mitarbeiter des Magistrats der
Stadt Klagenfurt "von oben" her angeordnet bei Kontrollen
rechtswidrig vorzugehen? Hat der Hr. MMag. Binder vom Magistrat der
Stadt Klagenfurt eine schriftliche Weisung bekommen oder wurden die
rechtswidrige Anweisungen wie zu kontrollieren sei nur mündlich
erteilt? Oder bleibt der Hr. MMag. Binder als Bauernopfer von
angeblichen "Missverständnissen" über? Ist Bürgermeister Scheider
damit einverstanden?
Tatsache ist, dass z.B. bei Kontrollen von Spielhallen und
Wettbüros in Klagenfurt rechtswidrig durch den Magistratsbeamten
Binder gefordert wird, dass die Verabreichung von Gratisgetränken aus
Wettbewerbsgründen zu unterbleiben habe. Diese Forderung ist
rechtswidrig, weil eine gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit
des Magistrats gar nicht existiert!
Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze
ausgeübt werden - auch in Klagenfurt!
Auch die Ausweiskontrollen von eindeutig nicht jugendlichen
Personen durch die Kriminalpolizei sind jedenfalls nur dann
statthaft, wenn es eine, wie im Gesetz ausdrücklich gefordert,
ausreichende Begründung dafür gibt, wie z.B. das Ertappen beim
Begehen einer Verwaltungsübertretung oder einer gerichtlich
strafbaren Handlung und sonst nicht!
Eine Ausweispflicht gibt es in Österreich, seit dem Abzug der
Besatzungstruppen 1955, für österr. Staatsbürger nicht mehr.
Rückfragehinweis:
Helmut Kafka
Pressesprecher Automatenverband.at
Tel.: 01 920 33 33
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