- 13.10.2011, 12:09:25
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FP-Schock: Erhöhung der Wasser-Gebühr ist verfassungswidrig
Das Höchstgericht muss der roten Abzocke ein Ende bereiten
Wien (OTS/fpd) - Um 33 Prozent soll die Wasser-Gebühr in die Höhe
geschnalzt werden. Und das, obwohl damit seit Jahren Überschüsse in
zweistelliger Millionenhöhe erwirtschaftet werden. "Damit ist es eine
Art Steuer auf Wasser", erklärt Wiens FP-Stadtrat DDr. Eduard Schock,
"und diese darf Wien gar nicht einheben." Er wird deshalb den
Verfassungsgerichtshof einschalten.
Gelten müsse, laut allen bisherigen Entscheidungen, das
Äquivalenzprinzip. Dieses besagt, dass der Kostendeckungsgrad 100
Prozent nicht übersteigen darf. Und Schock hat noch einen zweiten
Pfeil im Köcher: "Auch im EU-Recht ist das Äquivalenzprinzip
verankert. Wien verstößt also auch gegen EU-Recht."
Schock ist sich sicher, dem Recht zum Durchbruch verhelfen zu können:
"Da werden sich die rot-grünen Abkassierer noch anschauen . . ."
(Schluss)
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