Wien (OTS) - In seiner heutigen Pressekonferenz kündigte
FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache mehrere Anträge für die morgige
Sondersitzung an. In ihrem Dringlichen Antrag will die FPÖ eine
Volksbefragung über die etwaige Einführung einer Millionärssteuer,
über die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht, über
Studiengebühren und über das Thema Frühpensionen. "Das sind genau
jene Themen, über die die Koalition laut Medien das Volk befragen
lassen will", so Strache. "Also erwarten wir uns Zustimmung seitens
SPÖ und ÖVP."
Zum Euro-Haftungs- und Knebelungsschirm wird die FPÖ einen Antrag auf
Volksabstimmung einbringen. In diesem Zusammenhang wies Strache
darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
letzte Woche bekanntgegeben hat, dass die von ihm eingebrachte
Beschwerde gegen Österreichs Beteiligung am Euro-Haftungsschirm unter
der Nummer 58818/11 registriert worden ist. Weiters hat der EGMR
mitgeteilt, dass er sich auf Grundlage der vorgelegten Informationen
und Unterlagen mit dem Fall beschäftigen wird. Strache begrüßte in
diesem Zusammenhang auch ausdrücklich die mutige Haltung der Slowakei
und hoffte, dass es in Preßburg wirklich zu einem Nein zum
Haftungsschirm komme. Parlamentspräsident Sulik habe gestern wieder
einmal sehr deutlich gesagt, dass "schon die bisherige Geschichte des
Euro-Rettungsschirm nur verlorene Zeit" bedeutet habe. "Der Schaden
ist nicht kleiner, sondern immer größer geworden", meinte Sulik. "Das
entspricht voll und ganz unserer freiheitlichen Haltung", so Strache,
der daran erinnerte, dass die FPÖ sich schon im Jänner 2009 für eine
geordnete Insolvenz Griechenlands ausgesprochen habe.
Weiters wird die FPÖ morgen einen Antrag zur Weiterentwicklung der
direkten Demokratie einbringen. "Wir wollen darin die Umwandlung der
Volksbefragung zu einem parlamentarischen Minderheitenrecht, wodurch
ein Drittel der Abgeordneten zum Nationalrat eine Volksbefragung
erwirken kann", erläuterte Strache. "Das stellt einen sinnvollen
Ausbau der direkten Demokratie dar. Interessant wird bei diesem
Antrag auch das Abstimmungsverhalten der Grünen." Ein Volksbegehren
ist außerdem laut Ansicht der Freiheitlichen einer Volksabstimmung zu
unterziehen, wenn es von zumindest 150.000 Stimmberechtigten zum
Nationalrat unterstützt wurde. Eine obligatorische Volksabstimmung
ist außerdem über jede Änderung der Grundlagen der EU abzuführen.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:presse-parlamentsklub@fpoe.at http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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