• 07.10.2011, 15:43:26
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SP-Horner: Causa Kloibmüller - Innenministerin und Sektionschefs verirren sich im rechtlichen Nebel

Bedenklich, wenn höchste Beamte Recht nicht deuten können und statt dessen Gewerkschaft angreifen

Linz (OTS) - Die heutige Aussendung der Sektionschefs des
Innenressorts zur Causa Kloibmüller lässt tief blicken.
"Offenbar irrt Innenministerin Mikl-Leitern mit ihren Sektionschefs
orientierungslos durch den rechtlichen Nebel. Es ist bedenklich, wenn
Sektionschefs den Unterschied zwischen Unschuldsvermutung und den
Grundlagen für eine Suspendierung nicht begreifen. Sowohl die
Innenministerin wie auch die Sektionschefs lassen jede Objektivität
vermissen und wischen einen massiven Verdacht auf ein Verbrechen
einfach beiseite. Stellen sich damit quasi über die Justiz. Die
Spitze des Innenressorts verkommt unter den VP-Innenministern zu
einem Vertuschungsressort. Außerdem hat es sich die
Polizeigewerkschaft, die sich um das Ansehen der vielen anständigen
PolizistInnen sorgt, nicht verdient, auf solch parteiliche Weise
angegriffen zu werden", kritisiert Christian Horner,
Landesgeschäftsführer der SP OÖ, die Parteilichkeit der
Ministeriumsspitze in der Herrengasse.

Zum Nachlesen der Wortlaut der betreffenden Gesetzesstelle, § 112:
Wird über den Beamten die Untersuchungshaft verhängt oder würden
durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur
Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder
wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet, so hat die
Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung zu verfügen.

"Klarer geht es nicht mehr. Die Staatanwaltschaft ermittelt wegen des
Verdachts auf Amtsmissbrauchs bzw. der Weitergabe von
Ermittlungsdetails durch den Kabinettschef Kloibmüller. Und die
genannten Sektionschefs sehen darin die Vorgabe des BDG, dass die
Belassung eines Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last
gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes nicht
gefährden dürfe, als nicht erfüllt an? Das will ich als ehemaliger
Beamter des Innenressorts nicht glauben, wird doch im Falle kleiner
Beamter bei wesentlich geringeren Verdachtslagen sofort suspendiert",
kritisiert Horner.

Zur Unschuldsvermutung und der Suspendierung sei noch zu sagen, dass
man in allen ernstzunehmenden Kommentaren nachlesen könne, eine
Suspendierung würde rechtlich nie einer Vorverurteilung gleichkommen.
"Die Suspendierung ist ein Rechtsakt, der das Ansehen einer Behörde
wie etwa des Innenressorts oder eines Amts schützen soll. Das hat mit
Vorverurteilung rein gar nichts zu tun. Bisher hätte ich gedacht, ein
Sektionschef des Innenressorts sei rechtlich versiert geung, diesen
Unterschied zu erkennen. Es stünde den Damen und Herren der Führung
des Innenressorts gut an, sich bei Hermann Greylinger umgehend für
ihre Fehlinterpretationen zu entschuldigen" fordert Horner.

Rückfragehinweis:
SPÖ Oberösterreich, Medienservice
Gerald Höchtler
Tel.: (0732) 772611-22
mailto:[email protected]

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