- 07.10.2011, 13:32:10
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- OTS0197 OTW0197
BMLVS: Bestellung des Abteilungsleiter auf Basis der Expertenempfehlung
Betroffenem Beamten wurde keine Abfertigung in Höhe von 70.000 zugesprochen
Wien (OTS/BMLVS) - Das BMLVS weist den Vorwurf des
"Postenschachers" entschieden zurück und stellt zum wiederholten Male
fest, dass die Ausschreibung zur Bestellung eines Abteilungsleiters
im Materialstab Luft durch die zuständige Sektion im Generalstab
gemacht wurde. Die elf Bewerbungen wurden von drei Experten der
zuständigen Fachsektion beurteilt. Die endgültige Entscheidung fiel
auf der Grundlage von umfangreichen Gutachten und Bewertungen und der
Empfehlung des fachlich zuständigen Sektionleiters. Im Besonderen
wurden beim bestellten Kandidaten seine bisherigen Erfahrungen als
Abteilungsleiterstellvertreter, seine Leitungserfahrung als
Referatsleiter und seine zusätzlichen Fachkenntnisse und
Zentralstellenerfahrungen im Zuge der Einführung des Eurofighter
hervorgehoben.
Jede Personalentscheidung ist der Personalvertretung vorzulegen und
im Bedarfsfall zu verhandeln. Kommt es zu keiner Einigung auf dieser
Ebene wird es an die nächst höher gelegene Ebene delegiert - im
konkreten Fall gab es daher eine Beratung beim Bundesminister
(Paragraf-10-Verfahren). Die vom Generalstab vorgeschlagene
Personalentscheidung wurde also erst persönlich an den Bundesminister
herangetragen, als sich die Personalvertretung und die fachlich
zuständigen Dienstgebervertreter nicht auf ein Ergebnis einigen
konnten. Davor war der Bundesminister damit nicht befasst. Im Rahmen
dieses so genannten "Paragraf-10-Verfahrens" hat dann der Minister
die Entscheidung auf Empfehlung des damaligen Generalstabschef Edmund
Entacher und des fachlich zuständigen Sektionleiters bestätigt.
Das Urteil des Zivilgerichtes ist zur Kenntnis zu nehmen. Die in
Medien ebenfalls kolportieren Behauptung, wonach dem Kläger eine
Abfertigung zugesprochen wurde, ist falsch. Die dabei ebenfalls
erwähnten 70.000 Euro sind daher völlig aus der Luft gegriffen. Das
Verfahren konnte durch einen Vergleich mit einer Nachzahlung von
5.500 Euro beendet werden.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Kommunikation / Presse
Tel.: +43 664-622-1005
mailto:[email protected]
http://www.bundesheer.at
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