- 04.10.2011, 11:36:56
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BZÖ-Haubner: Online Petitionen ab sofort möglich
Großer Erfolg für mehr direkte Demokratie
Wien (OTS) - In einer gemeinsamen Pressekonferenz aller fünf
Parlamentsparteien hat heute, Dienstag, die Vorsitzende des
Petitionsausschusses Ursula Haubner bekannt gegeben, dass es ab
sofort Tag möglich ist, über die Parlamentshomepage online Petitionen
und Bürgerinitiativen zu unterstützen. "Das ist ein wichtiger Schritt
hin zu direkter Demokratie und hin zu europäischen Standards bei der
Bürgerbeteiligung. Österreich braucht eine offene und moderne
Demokratie, gerade in Zeiten wo sich die Menschen immer mehr
enttäuscht von der Politik abwenden". Haubner dankte den anwesenden
Vertretern von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen für die gute Zusammenarbeit.
Der jetzt erfolgte Ausbau der Bürgerbeteiligung zeige, dass
Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg ohne Streit möglich sei.
Haubner, seit Juni 2009 Vorsitzende des Petitionsausschusses, zog
auch Bilanz über die Arbeit des Ausschusses. Seit 2009 habe es 11
Sitzungen gegeben, allein 2011 bis jetzt fünf. 123 Petitionen und 32
Bürgerinitiativen seien in der jetzigen Gesetzgebungsperiode bereits
eingebracht worden, darunter so wichtige Initiativen wie die im
morgigen Petitionsausschuss zu behandelnde gegen Atomkraft, die von
hunderttausenden Bürger unterstützt wurde.
"Bürgerinnen und Bürger können nun dem Anliegen einer im Nationalrat
rechtsgültig eingebrachten parlamentarischen Bürgerinitiative bzw.
Petition elektronisch zustimmen", erklärte Haubner. Die elektronische
Zustimmungsmöglichkeit ist in der Liste der Bürgerinitiativen bzw.
Petitionen durch einen nach oben gewandten Daumen gekennzeichnet.
Durch Anklicken dieses Symbols wird das entsprechende Formular
aufgerufen. Für die Abgabe einer elektronischen Zustimmungserklärung
sind die Vollendung des 16. Lebensjahrs sowie die österreichische
Staatsbürgerschaft notwendig. Bei Abgabe der Zustimmungserklärung ist
die Erfüllung dieser Voraussetzungen durch Ankreuzen auf dem
elektronischen Formular zu bestätigen. Anzugeben sind ferner: Zu- und
Vorname, Postleitzahl, Ort, Staat sowie eine funktionsfähige
E-Mail-Adresse, an die ein Link zur Bestätigung der Zustimmung
übermittelt wird. Darüber hinaus ist aus Sicherheitsgründen ein auf
dem Formular angegebener Code in ein Eingabefeld zu übertragen.
Zustimmende Personen, die ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung
ihrer Daten erklären, werden unter dem Link "Zustimmungen anzeigen"
gelistet. Darüber hinaus ist es möglich, jeweils die Gesamtzahl der
bislang zu einer Bürgerinitiative/Petition abgegebenen
Zustimmungserklärungen (inkl. die Anzahl der Erklärungen von nicht
veröffentlichten Personen) abzurufen. Bis zum Abschluss der
Beratungen im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen steht
die elektronische Zustimmungsmöglichkeit offen.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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