• 30.09.2011, 12:09:40
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Für die Einführung von E10 in Österreich bedarf es keiner zusätzlichen Getreideanbauflächen

Wien (OTS) - Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Einführung von
E10 im nächsten Jahr nimmt AGRANA zu den ökologischen Aspekten der
österreichischen Bioethanolproduktion Stellung. Für die
E10-Einführung müssen keine zusätzlichen Ackerflächen herangezogen
werden. Vielmehr werden im Rahmen der Bioethanolerzeugung wertvolle,
gentechnikfreie Futtermittel, welche Sojafuttermittel aus Übersee
ersetzen, gewonnen.

Österreichische Ethanolproduktion deckt bereits jetzt Bedarf für E10

Im AGRANA Bioethanolwerk in Pischelsdorf|NÖ werden bereits jetzt
jährlich rund 210.000 m3 Bioethanol hergestellt. Dieses
österreichische Bioethanol erfüllt über seinen gesamten Lebenszyklus,
vom Anbau und der Düngung der Rohstoffe, über deren Transport,
Verarbeitung und Verwendung des Treibstoffes im Motor, die von der EU
ab 2017 geforderte Einsparung von 50% Treibhausgasemissionen
gegenüber Benzin bzw. 380.000 Tonnen Treibhausgasemissionen jährlich.
AGRANA produziert aktuell bereits genug Bioethanol, um den Bedarf für
E10 in Österreich abdecken zu können. Für die österreichische
E10-Einführung müssten daher keine zusätzlichen Kapazitäten oder
Ackerflächen für Rohstoffkulturen herangezogen werden, es würde
lediglich weniger Bioethanol exportiert.

Österreich "verschenkt" aktuell 190.000 Tonnen

Treibhausgaseinsparungen, die es selbst nutzen könnte, statt sie
zuzukaufen

Aktuell werden rund 50 % der österreichischen Bioethanolproduktion
exportiert. Österreich verzichtet durch diese Exporte bzw. die
Nicht-Nutzung im Inland gegenwärtig auf CO2-Einsparungen von ca.
190.000 Tonnen, für die vom Staat vom Weltmarkt Verschmutzungsrechte
zugekauft werden müssen. Österreich sollte daher das
CO2-Einsparungspotential der heimischen Bioethanolproduktion selbst
nutzen.

Diese Presseaussendung ist auf Deutsch und Englisch auf
www.agrana.com abrufbar.

Rückfragehinweis:
Mag.(FH) GÖLLER Christine, AGRANA Beteiligungs-AG, 01/21137 12084, [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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