• 30.09.2011, 11:58:16
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Brunner: Umweltanwaltschaften sind unverzichtbar

Bundesgesetzgeber knüpft an diese Landeseinrichtungen an

Wien (OTS) - "Die Umweltanwaltschaften in den Ländern sind
bedeutsame Institutionen zur Vertretung der Umweltinteressen im
UVP-Verfahren und unverzichtbar. Der UVP-Gesetzgeber knüpft an deren
Existenz an und räumt ihnen im UVP-Verfahren Mitsprache und
Rechtsschutz ein", hält die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane
Brunner, dem steirischen Agrar- und UVP-Landesrat Seitinger, der die
steirische Umweltanwaltschaft abschaffen will, entgegen. Auch wenn
das Niveau der Ausstattung und der Unabhängigkeit von Land zu Land
stark variieren, haben sie den Bürgerinitiativen und den
Nichtregierungsorganisationen, die auch Parteistellung im normalen
UVP-Verfahren haben, eben die personellen Ressourcen voraus. "Um die
Parteistellung im Verfahren auch wahrnehmen zu können, bedarf es
Einwendungen auf hohem fachlichen Niveau und da ist die
Zusammenarbeit mit den Umweltanwaltschaften für Bürgerinitiativen und
NGO's sehr wichtig", meint Brunner und weiter: "Eine staatliche
finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung der Umweltinteressen
gibt es ja weder für Bürgerinitiativen noch für Umweltorganisationen.
Also, Hände weg von der Umweltanwaltschaft. Denn die UVP-Behörde ist
eben oft nicht so objektiv wie sie sein sollte. Da sind Korrektive
zugunsten der Umwelt sehr wichtig. Dies ist ja auch eine Vorgabe der
UVP-Richtlinie."

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]

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