Wien (OTS) - Frisch gebackene Auto- oder Motorradbesitzer, die
heuer noch eine mangofarbene Mautvignette 2011 brauchen, können bis
zu 53,50 Euro sparen. Einfach statt der Jahresvignette, die 76,50 für
Pkw und 30,50 Euro für Motorräder kostet, eine 2-Monats-Vignette zu
23 Euro (für Pkw) oder 11,50 Euro (für Motorräder) kaufen. Ab 1.
Dezember 2011 darf bereits die neue, in Petrolfarbe gehaltene
Jahresvignette für das Jahr 2012 aufgeklebt werden. Erhältlich sind
alle Mautvignetten-Typen unter anderem in allen ARBÖ-Dienststellen.
Die Vignettentarife werden im nächsten Jahr an den
Verbraucherpreisindex angepasst und um 1,7 Prozent angehoben: Die
10-Tages-Vignette für PKW (bis 3,5 Tonnen) kostet dann acht Euro, die
2-Monats-Vignette 23,40 Euro und die Jahresvignette 77,80 Euro. Für
Motorräder gelten ab Dezember folgende neue Preise:
10-Tages-Vignette: 4,60 Euro, 2-Monats-Vignette: 11,70 Euro und
Jahresvignette 31 Euro.
Mango gilt noch bis Ende Jänner 2012
"Alle, die die Jahresvignette 2011 aufgeklebt haben, können sich
mit dem Kauf der neuen petrolfarbenen Version noch bis Ende Jänner
2012 Zeit lassen, bis dahin gilt noch Mango," erinnert Sieglinde
Rernböck vom ARBÖ.
"Ohne" unterwegs sein, zahlt sich nicht aus
Ohne gültige Vignette das Autobahn- und Schnellstraßennetz zu
benützen, zahlt sich nicht aus! Die Ersatzmaut beträgt für PKW oder
Wohnmobil 120 Euro, für's Motorrad 65 Euro. Genauso zahlt sich
"Vignetten-Basteln" nicht aus, denn wurde die Vignette manipuliert,
beträgt die Ersatzmaut sogar 240 Euro bei PKW oder Wohnmobil sowie
130 Euro beim Motorrad, warnt der ARBÖ. Wird die Ersatzmaut nicht
bezahlt, kann die Behörde eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 300
bis 3.000 Euro verhängen.
Achtung: Die Ersatzmaut gilt nur am Tag der Betretung bzw. am Tag
der Hinterlegung des Zahlscheines sowie am darauf folgenden
Kalendertag. Spätestens danach muss eine neue Vignette gekauft und
aufgeklebt sein, soferne man die Autobahnen und Schnellstraßen in
Österreich weiter benutzen möchte. Als Nachweis für die Bezahlung der
Ersatzmaut gilt entweder der bei Anhaltung ausgestellte Beleg oder
der mit der schriftlichen Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut
hinterlegte Zahlschein.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 891 21-244
mailto:presse@arboe.at
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