• 29.09.2011, 15:29:01
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  • OTS0244 OTW0244

Stellungnahme von Dr. Petrikovics zur Immofinanz-Klage im Zusammenhang mit der BUWOG-Privatisierung

Anwalt Dr. Schrank: Leistung von Hochegger erfolgte auf Basis eines gültigen Vertrages und wurde erbracht

Wien (OTS) - Der Anwalt von Dr. Petrikovics, Dr. Christopher
Schrank, nimmt zur Klage der Immofinanz AG im Zusammenhang mit der
BUWOG-Privatisierung wie folgt Stellung:

"Uns ist die Klage bislang noch nicht zugegangen, insofern können
wir im Detail noch nicht dazu Stellung nehmen. Die kolportierten
Argumente sind jedenfalls in keinster Weise nachvollziehbar. Es ist
ein Faktum, dass die Leistung von Herrn Hochegger auf Basis eines
gültigen Vertrages erbracht wurde. Dieser Vertrag war zudem rein
erfolgsabhängig. Im Falle eines Nicht-Zuschlages wäre auch nichts zu
bezahlen gewesen. Darüber hinaus war die BUWOG-Akquisition, wie die
Immofinanz selbst laufend vermeldet, höchst erfolgreich", so Schrank.

Rückfragehinweis:
Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH
Dr. Christopher Schrank
Mariahilfer Straße 116, 1070 Wien
Tel.: +43 1 522 57 00

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