• 29.09.2011, 12:08:50
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EU-weite Maßnahmen gegen rechtswidrige Internetauftritte von Kartenbüros

Resümee ein Jahr nach Prüfung der Internetauftritte: rund 60 Verstöße gegen Konsumentenschutzrecht bereinigt

Wien (OTS/BMASK) - Im Rahmen eines EU-weiten Netzwerks von
Konsumentenschutzbehörden beteiligen sich regelmäßig die
Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island an einer gemeinsamen Aktion
zur Marktüberwachung. Bei dieser als "Sweep" (engl. fegen, kehren)
bezeichneten Initiative surfen Konsumentenschutzeinrichtungen der
teilnehmenden Staaten im Internet und überprüfen in bestimmten
Branchen Webseiten auf die Einhaltung konsumentenschutzrechtlicher
Standards. Bei Vorliegen von Verstößen werden Maßnahmen zur
Herstellung des rechtskonformen Zustandes ergriffen. Die
koordinierende Tätigkeit für Österreich wird dabei vom
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
wahrgenommen.

Im Juni des Vorjahres standen Webseiten, die Karten für
Freizeitveranstaltungen - Konzerte, Sportveranstaltungen etc. -
vertreiben, also insbesondere Kartenbüros, im Blickwinkel der
Internetrecherche. Untersucht wurde, ob gesetzlich vorgesehene
Informationen in klarer und verständlicher Weise auf den Webseiten zu
finden sind. Unter diese Informationspflichten fallen etwa
Informationen über das Kartenbüro selbst bzw. dessen Dienstleistung,
den Preis einschließlich allfälliger Versandkosten und die
Zahlungsarten. Weiters wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
auf die Einhaltung des Konsumentenschutzrechts überprüft.

"Solche EU-weiten Aktionen sensibilisieren die Unternehmen und
dienen der Einhaltung der Konsumentenschutzvorschriften, wie auch
Rückfragen aus der Branche belegen", betont Konsumentenschutzminister
Hundstorfer.

In Österreich ergab eine genauere Überprüfung nach den
Internetsurftagen des Vorjahrs, dass bei sieben der zehn ausgewählten
Seiten Verstöße gegen Konsumentenschutzvorschriften vorlagen.
Insgesamt waren rund 60 Gesetzesverstöße aufzufinden. Zu beanstanden
waren vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kartenbüros.
Im Kleingedruckten fanden sich unter anderem Klauseln, welche eine
nachträgliche Preiserhöhung ermöglichen sollten oder Rechtsansprüche
der KonsumentInnen wegen verspäteter Lieferung der Eintrittskarten
ebenso ausschließen sollten wie Schadenersatzansprüche.
Informationsvorschriften wurden nur in einem Fall verletzt.

Die Aktivitäten der Durchsetzungsphase fielen in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz, welches mit dem Verein für Konsumenteninformation
zusammenarbeitete und des Bundeskartellanwalts. Sämtliche Unternehmen
erklärten sich nach Erhalt der Unterlassungsaufforderung
außergerichtlich bereit, die Verstöße einzustellen.

"Manche Verstöße haben die Unternehmen sogar eingestellt, noch
bevor sie kontaktiert wurden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf die
positive Bewusstseinsbildung solcher Aktionen", so
Konsumentenschutzminister Hundstorfer.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at

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