• 29.09.2011, 10:56:00
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Steinhauser: Extremismus-Speicherung von Ex-ÖH-Chefin Maurer war rechtswidrig

Nicht auszuschließen, dass zahlreiche weitere ÖsterreicherInnen illegal in Polizeidatenbanken gespeichert sind

Wien (OTS) - "Die Extremismus-Speicherung von Ex-ÖH-Chefin Sigrid
Maurer durch die Polizei ist rechtswidrig und ein Skandal", reagiert
der Grüne Justizsprecher, Albert Steinhauser, auf das Bekanntwerden
einer Eintragung von Sigrid Maurer im "Elektronischen
Dateninformationssystems (EDIS)" des Bundesamts für Verfassungsschutz
und Terrorismusbekämpfung. Die Eintragung war erfolgt, weil Maurer,
damals ÖH-Chefin, im Dezember 2010 mit AktivistInnen der
bildungspolitischen Bewegung während einer Nationalratsdebatte auf
der Parlamentsgalerie lautstark gegen die Bildungspolitik der
Bundesregierung protestiert hatte.

In der Beantwortung von Maurers Auskunftsbegehrens wird von der
Polizei auf eine Speicherung gem. § 53 Abs. 1 Z 2 SPG verwiesen - das
ist die Abwehr einer krimineller Verbindungen. Eine kriminelle
Verbindung liegt nach dem Gesetz dann vor, wenn sich zumindest drei
Personen zusammenschließen, um vorsätzlich strafbare Handlungen zu
begehen. Strafbare Handlungen liegen in diesem Fall aber nicht vor.
Selbst die Polizei vermerkt in ihren Akten: "Die genannte Person
wurde am 22.12.2010 während der Sitzung des Nationalrats wegen
Störung der öffentlichen Ordnung durch aktionistische Handlungen nach
§ 81 SPG angezeigt". Dabei handelt es sich nur um einen
verwaltungsrechtlichen Verstoß.

"Eine Eintragung nach dem Gesetz wäre ohnehin nur dann zu
rechtfertigen, wenn aufgrund der vorhandenen Strukturen damit zu
rechnen wäre, dass es zu Kriminalität, insbesondere weltanschaulich
motivierter Gewalt kommt. Es ist absurd, der ÖH oder ihrer damaligen
Vorsitzenden zu unterstellen, sie sei Mitglied einer kriminellen
Gruppierung, die Straftaten oder politisch motivierte Gewalt plane",
kritisiert Steinhauser den Speicherskandal bei der Polizei.
"Ich schließe nicht aus, dass weitere BürgerInnen illegal in
Polizeidatenbanken gespeichert sind und rate allen ein
Auskunftsbegehren zu stellen", empfiehlt Steinhauser.

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:presse@gruene.at

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