• 29.09.2011, 10:01:02
  • /
  • OTS0066 OTW0066

Tierschutz - auch für Versuchstiere

Wien (OTS) - "Ersatzmethoden sind der beste Schutz für
Versuchstiere", erklärt Gerda Matias, die Präsidentin des
Internationalen Bund der Tierversuchsgegner (IBT), und fordert
anlässlich des Welttierschutztages die vereinbarte Umsetzung der
letzten Stufe des schrittweise erfolgten Verbotes der Tierversuche
für Kosmetika per März 2013 ein.

Denn das lange angekündigte und versprochene endgültige "Aus" der
Tierversuche für Kosmetika wackelt, weil es die EU-Kommission
verabsäumt hat, rechtzeitig Ersatzmethoden für drei Tests* zu
fördern, zu entwickeln und rechtlich anzuerkennen, die noch bis 2013
mit Tieren erlaubt sind. Dieses langjährige Versäumnis geht aus dem
jüngst von der EU-Kommission veröffentlichten "Bericht über die
Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung von
Alternativmethoden für Tierversuche im Bereich kosmetischer Mittel
(2009)" hervor.

Der mühselige Ausstieg aus den Tierversuchen für Kosmetika
Schon vor über dreizehn Jahren, genau mit 1. Jänner 1998, hätte
EU-weit ein generelles Verbot von tierversuchsgetesteten
Kosmetikprodukten in Kraft treten sollen. Allerdings wurde dieses
beschlossene Verbot immer wieder aufs Neue verschoben.
Im Jahre 2003 wurde dann ein schrittweise umzusetzendes Verbot der
Tierversuche für Kosmetika verabschiedet.

Die erste Verbotsstufe, das Verbot der Tierversuche am
kosmetischen Fertigprodukt, ist im September 2004 rechtswirksam
geworden.

Am 11. März 2009 ist die zweite Stufe in Kraft getreten ist,
wonach auch die Inhaltsstoffe (bzw. Rohstoffe oder Bestandsteile)
nicht mehr mittels Tierversuche getestet werden dürfen. Und was ganz
entscheidend und wichtig ist: die tiergetesteten Kosmetika dürfen ab
diesem Zeitpunkt auch nicht mehr verkauft werden. Von dem
Handelsverbot wurden jedoch drei Tests ausgenommen: der
Toxizitätstest bei wiederholter Verabreichung, der
Reproduktionstoxizitäts- und der Toxikokinetiktest*, weshalb derart -
aber nur außerhalb der EU - getestete Kosmetika noch bis März 2013 in
der EU verkauft werden dürfen.

Mit 11. März 2013 muss gemäß der EU-Kosmetikrichtlinie auch die
dritte Stufe umgesetzt werden - das endgültige und ausnahmslose
Handelsverbot.

Doch inzwischen erklärt die EU-Kommission, die gemäß Artikel 9 der
Kosmetikrichtlinie jene verantwortliche Stelle ist, die "insbesondere
für die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung
alternativer Versuchsmethoden, die ohne lebende Tiere auskommen" zu
sorgen hat, dass die drei genannten Tests bis zum Jahr 2013 "aus
technischen Gründen" nicht vollständig ersetzt werden können. Bis
Ende 2011 soll daher geprüft werden, wie aufgrund dieser Sachlage -
um nicht zu sagen Schlappe - vorzugehen ist. Seitens der
EU-Kommission steht sogar die Option einer Fristverschiebung des
endgültigen Verbots mittels Legislativvorschlag im Raum.
"NEIN zu Tierqual-Kosmetik"

Aber weitere Verzögerungen werden die europäischen
TierschützerInnen nicht länger hinnehmen. Sie sind sich einig, dass
es unter keinen Umständen zu einer Verschiebung der 2013-Frist kommen
darf und haben sich daher unter der Federführung der englischen
Dachorganisation ECEAE (European Coalition to End Animal Experiments)
zu einer gemeinsamen Aktion "NEIN zu Tierqual-Kosmetik"
zusammengeschlossen. Es wird die vorgesehene Umsetzung des totalen
Handelsverbotes mit März 2013 eingefordert, unabhängig davon, ob
tierversuchsfreie Methoden vorhanden sind oder nicht.
Die österreichische Regierung hat sich in ihrer Funktion als
Vertretung eines EU-Mitgliedslandes erfreulicher Weise in ihrer
offiziellen Stellungnahme gegen die Verbotsverschiebung und für das
endgültige "Aus" der Tierversuche für Kosmetika ausgesprochen.

Der IBT beteiligt sich seit der ersten Stunde an der Aktion "NEIN
zu Tierqual-Kosmetik". Mittlerweile habe schon über 100.000
EU-BürgerInnen die Forderung nach dem totalen "Aus" aller
Tierversuche für Kosmetika unterzeichnet.

Die TierversuchsgegnerInnen weisen darauf hin, dass die
Kosmetikhersteller mittlerweile auf tausende, schon geprüfte
Substanzen zurückgreifen können. Erforderlichenfalls haben sie mit
der Produktsicherheitsprüfung so lange zu warten, bis eine
Ersatzmethode vorliegt.

Auch die KonsumentInnen wollen endlich Gewissheit haben, nur mehr
kosmetische Produkte zu kaufen, dies gänzlich ohne Tierleid
hergestellt wurden.

Anzahl und Art der Versuchstiere, die im Jahre 2009 innerhalb der
EU noch zur Testung von Kosmetika herangezogen wurden
Der Bericht gibt zudem Auskunft über Anzahl und Art der
Versuchstiere, die im Jahre 2009 zu Testzwecken für kosmetische
Mittel ihr Leben lassen mussten.

Demnach haben für das Jahr 2009 alle 27 Mitgliedstaaten die
erforderlichen Angaben zu den Tierversuchen für Kosmetika vorgelegt.
Wie schon in den Vorjahren 2007 und 2008, wurden lediglich in zwei
EU-Ländern - in Frankreich und Spanien - noch Tierversuche für
Kosmetika durchgeführt.

Im Jahr 2009 wurden in der EU insgesamt 344 Tiere zur Testung von
Kosmetika verbraucht. Aufgrund des im März 2009 in Kraft getretenen
Test- und Handelsverbotes beziehen sich diese Angaben auf den kurzen
Zeitraum vom 1.1.2009 bis einschließlich 10.3.2009.

In Frankreich wurden im Jahr 2009 an insgesamt 302 Tieren (Ratten,
Meerschweinchen und Kaninchen) Tierversuche durchgeführt. An 12
Tieren wurden Hautreizungstests, an 3 Tieren Augenreizungstests, an
175 Tieren Hautsensibilisierungstests, an 72 Tieren nicht letale
Toxizitätstests und an 40 Tieren "Sonstige" Tests durchgeführt.

In Spanien wurden im Jahr 2009 insgesamt an 42 Kaninchen
Tierversuche durchgeführt, wovon 24 Kaninchen Haureizungstests und 18
Kaninchen Augenreizungstests unterzogen wurden.

Vor dem brisanten aktuellen Hintergrund, dass mangels
Ersatzmethoden das endgültige "Aus" der Tierversuche für Kosmetika in
Gefahr ist, wäre es sehr aufschlussreich gewesen, für den
Kosmetikbericht anhand der importieren Kosmetikprodukte auch jene
Anzahl von Versuchstieren zu eruieren und statistisch zu erfassen, an
denen - im Jahre 2009 außerhalb der EU - die noch bis 2013 erlaubten
drei Tests durchgeführt wurden. Anhand dieser Daten hätte abgeschätzt
werden können, wie groß der Bedarf an Tierdaten aus den drei noch
erlaubten Tierversuchstests zur Sicherheitsprüfung von Kosmetika
überhaupt ist.

* Die vom Verbot ausgenommenen drei Tests sind:

Der Toxizitätstest bei wiederholter Verabreichung (wobei die
Sensibilisierung der Haut bei hautallergenen Stoffen und die
(gentoxische und nichtgentoxische) Karzinogenität als toxische
Endpunkte gelten und plötzlich in diesem Bericht neu hinzugekommen
sind). Dabei werden die Folgen der Langzeitverabreichung einer
Substanz eingeschätzt.

Der Reproduktionstoxizitätstest. Dabei wird die Auswirkung einer
Substanz auf die Fortpflanzungsfähigkeit und die Nachkommen
untersucht.

Der Toxikokinetiktest. Dabei wird die Aufnahme, Verteilung und
Ausscheidung einer Substanz untersucht

Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-11, Fax: +43/1/713 08 23-10
E-Mail: [email protected]
www.tierversuchsgegner.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TVG

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel