Gesundheitsminister Stöger schiebt Missbrauch von "legal highs" Riegel vor
Handel und Herstellung von "legalen Alternativen" wird strafbar - Verbot ganzer Substanzgruppen per Verordnung ermöglicht schnelle Reaktion auf neue Drogen
Wien (OTS/SK) - Der missbräuchlichen Verwendung bisher legaler
Substanzen als Drogen wird zukünftig mit dem
Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) ein Riegel vorgeschoben.
Das kündigte Gesundheitsminister Alois Stöger am Mittwoch bei einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit Justizministerin Karl an. "Am Markt
stehen immer mehr synthetisch hergestellte Substanzen zur Verfügung,
die vor allem von Jugendlichen konsumiert werden. Im Sinne des
Gesundheitsschutzes wird das neue Gesetz die Herstellung und den
Handel ganzer Substanzgruppen verbieten", erklärte Stöger. ****
Der Minister erinnerte an die Räuchermischung "Spice", die bereits
verboten wurde - allerdings entwickeln die Hersteller in hoher
Geschwindigkeit neue, noch nicht verbotene Substanzen, oft
Abfallprodukte aus der Forschung. "Der Gesetzgeber hinkt dieser hohen
Fluktuation hinterher, denn bisher musste man einzelne Substanzen
analysieren und dann einzeln verfolgen", so der Minister. "Legal
highs" bergen, da die Auswirkungen des Konsums nicht erforscht
werden, nicht abschätzbare gesundheitliche Risiken. "Das ist sehr
gefährlich und kann auch lebensbedrohlich sein. Es gibt keinerlei
Qualitätskontrolle", kritisiert Stöger.
Ziel sei es, den Markt zu beobachten und ein Frühwarnsystem zu
schaffen, so der Gesundheitsminister. Neu ist, dass ganze
Substanzgruppen vorausschauend verboten werden. Das geschieht per
Verordnung, für die das neue Gesetz eine Grundlage schafft. "Das
Instrument der Verordnung erlaubt es, rasch auf die schnelle
Fluktuation der legalen Alternativen zu reagieren und die Liste der
verbotenen Substanzgruppen zu erweitern", so der Minister.
Für Hersteller und Händler ist das Geschäft mit der jugendlichen
Neugier ein lukratives, denn Sanktionen hatten sie nicht zu
befürchten. Mit den legalen Alternativen konnten sie die
Suchtmittelkontrolle und die Drogengesetzgebung umgehen. "Das neue
Gesetz wird dem bewussten Ausnutzen der Neugier der zumeist
jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten Einhalt gebieten", so
Stöger. Die Konsumenten werden dabei nicht kriminalisiert, das Gesetz
richtet sich nur an Hersteller und Händler, denen zwischen zwei und
zehn Jahren Freiheitsstrafe drohen, was eine abschreckende Wirkung
erzielen soll.
"Österreich ist mit dem NPSG europaweit Vorreiter im Kampf gegen
psychoaktive Substanzen", so Stöger. Das Gesetz wurde in Kooperation
von Gesundheits-, Justiz- und Innenministerium erarbeitet und wird
jetzt in Begutachtung geschickt.
Die Presseunterlage und Fachinformationen zum NPSG finden Sie unter
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