• 27.09.2011, 12:13:21
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  • OTS0161 OTW0161

Berufungskommission bestätigt die Vorgangsweise des BMLVS im Fall Entacher

Wien (OTS/BMLVS) - Mit 23. September 2011 hat die
Berufungskommission beim BKA die grundsätzliche Vorgangsweise des
BMLVS im Fall Entacher bestätigt. General Entacher war bis zur
Zustellung des Bescheides nicht von seiner Funktion abberufen, hatte
keine finanziellen Nachteile und der Verzicht auf seine
Dienstleistung als Generalstabschef war möglich. Lediglich die
Legaldefinition "Abberufung" in der Weisung wurde beanstandet. Ein
weiterer Antrag wurde als unzulässig zurückgewiesen. Somit gibt es
keine rechtlichen Auswirkungen dieses Bescheides der
Berufungskommission. Das Hauptverfahren, die Versetzung von General
Entacher, wird durch diese Entscheidung nicht berührt.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Kommunikation / Presse
Tel.: +43 664-622-1005
mailto:presse@bmlvs.gv.at
http://www.bundesheer.at

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