Mitterlehner: Ausbau-Offensive für Kinderbetreuung im Ministerrat beschlossen
15a-Vereinbarung legt Schwerpunkt auf neue Betreuungsplätze für Unter-Drei-Jährige und bringt Ausweitung der Öffnungszeiten - 55 Millionen Euro Zuschuss an Bundesländer
Wien (OTS/BMWFJ) - Auf Initiative von Familienminister Reinhold
Mitterlehner hat die Bundesregierung im heutigen Ministerrat die neue
15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen. "Mit
unserer Offensive schaffen wir pro Jahr rund 5.000 neue
Betreuungsplätze und erleichtern damit die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf deutlich. Darüber hinaus unterstützen wir erstmals die
flexible Ausweitung der Jahresöffnungszeiten", betont Mitterlehner.
Die Bundes-Fördermittel von insgesamt 55 Millionen Euro werden von
den für die Kinderbetreuung zuständigen Bundesländern kofinanziert
und somit verdoppelt. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind Zuschüsse von
jährlich 15 Millionen Euro verfügbar. Dazu kommen zehn Millionen
Euro, die für heuer begonnene Projekte ausgeschüttet werden.
"Insgesamt werden wir so rund 20.000 neue Betreuungsplätze schaffen",
bekräftigt Mitterlehner.
Der Schwerpunkt der Ausbau-Offensive liegt bei den
Unter-Drei-Jährigen. Die Länder können nur maximal 25 Prozent des
Zuschusses für die Drei- bis Sechsjährigen verwenden, jedoch bis zu
100 Prozent für die Unter-Drei-Jährigen. Bis Ende 2014 soll deren
Betreuungsquote von 19 auf rund 28 Prozent unter Berücksichtigung der
Tageseltern steigen, womit sich Österreich dem Barcelona-Ziel der EU
(33 Prozent) auch in dieser Altersgruppe annähert. Da bei den Drei-
bis Sechsjährigen das Barcelona-Ziel mit 93,4 Prozent bereits
übertroffen wurde, sollen hier künftig nur noch Betreuungsplätze zur
Schließung von regionalen Betreuungslücken gefördert werden.
Längere Öffnungszeiten über Stufenplan
Neu ist, dass ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 nur noch
Kinderbetreuungsplätze gefördert werden, die zumindest 47 Wochen im
Kindergartenjahr geöffnet haben. Dies erfolgt über einen Stufenplan,
der den Wunsch der Länder nach einer schrittweisen Erweiterung der
Jahresöffnungszeiten berücksichtigt. Im bereits begonnenen
Kindergartenjahr 2011/2012 müssen es mindestens 37 Wochen sein. Ab
2012/2013 mindestens 44 Wochen und ab dem übernächsten Jahr
mindestens 47 Wochen. Laut der Kindertagesheimstatistik der Statistik
Austria haben die Kindergärten in Österreich durchschnittlich 37,8
Schließtage. Die Krippen, in denen die Unter-Drei-Jährigen betreut
werden, weisen durchschnittlich nur 17,2 Schließtage aus. Nur 29
Prozent der Kindergärten haben 47 Wochen und mehr geöffnet, bei den
Krippen sind es 74 Prozent.
Da die Erweiterung der Öffnungszeiten bei den Ländern und Gemeinden
auch erhöhte Personalkosten mit sich bringt, können unter bestimmten
Voraussetzungen auch diese gefördert werden: Die Länder können dafür
heuer und nächstes Jahr jeweils 20 Prozent des Zweckzuschusses des
Bundes, im Jahr 2013 zehn Prozent und im Jahr 2014 fünf Prozent des
Zweckzuschusses des Bundes verwenden. Dafür gelten aber zwei
Kriterien: Die Betreuungseinrichtung muss mindestens 47 Wochen im
Kindergartenjahr und mindestens vier Wochen länger als im
vorangegangenen Kindergartenjahr geöffnet haben sowie mindestens 30
Stunden wöchentlich und mindestens fünf Stunden wöchentlich mehr
geöffnet haben als im vorangegangenen Kindergartenjahr.
Ebenfalls neu ist die Förderung von Gemeinde-übergreifenden
Kooperationen, um eine ganzjährige Kinderbetreuung zu sichern. So
können sich mehrere Betreuungseinrichtungen nach Absprache mit den
Eltern darauf einigen, dass Kinder, für die ein zusätzlicher
Betreuungsplatz geschaffen wurde, altersübergreifend an einem
gemeinsam vereinbarten Standort betreut werden. "Dieses Angebot
gewährleistet gerade in ländlichen Regionen einen effizienten Einsatz
der Fördermittel", betont Mitterlehner.
Förder-Plus für Tageseltern-Angebote
Auf Initiative Mitterlehners gibt es auch einen neuen
Förderschwerpunkt für Tageseltern: Für Investitionen zur Schaffung
von entsprechenden Betreuungsangeboten wird ein Zweckzuschuss an die
Länder von 750 Euro für jede zusätzlich beschäftigte Tagesmutter
gewährt. Darüber hinaus werden Ausbildungslehrgänge für Tagesmütter
mit 750 Euro (pro Person und Lehrgang als Verrechnungsgröße)
gefördert, die nach den landesinternen Bestimmungen durchgeführt
werden. Für jene Ausbildungsträger, die das neu entwickelte
Curriculum des Familienministeriums übernehmen und dafür mit einem
Gütesiegel ausgezeichnet wurden, wird dieser Zuschuss auf 1.000 Euro
pro Kursteilnehmer aufgestockt.
Ein weiteres Ziel der 15a-Vereinbarung ist die Sicherung der
Betreuungsqualität bei Kinderbetreuungsangeboten. Im Einvernehmen mit
den Ländern sollen erstmals bundesweite Empfehlungen über
Mindeststandards in der Kinderbetreuung erarbeitet werden.
Auf Basis des heutigen Ministerrats-Beschlusses wird die
15a-Vereinbarung den Landeshauptleuten zur Unterschrift übermittelt.
Die parlamentarische Beschlussfassung erfolgt im Oktober, die
Auszahlung der Bundeszuschüsse für 2011 im Dezember.
Familie und Jugend
Pressesprecher des Bundesministers:
Mag. Waltraud Kaserer
Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34
waltraud.kaserer@bmwfj.gv.at
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Mag. Volker Hollenstein
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