• 20.09.2011, 09:59:15
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Einkommensanrechnung bei der Notstandshilfe Kurioses Detail bekräftigt AK-Forderung nach Abschaffung

Linz (OTS) - Die Anrechnung des Partnereinkommens bei der
Notstandshilfe muss endlich abgeschafft werden, fordert AK-Präsident
Dr. Johann
Kalliauer. Die Regelung ist ungerecht, trifft zu mehr als 80 Prozent
Frauen und bringt Familien an die Grenze ihrer Existenz. Einzelne
Details, wie die Berücksichtigung des Einkommens ab der
Geringfügigkeitsgrenze, verursachen zudem geradezu absonderliche
Ergebnisse.

In Lebensgemeinschaften oder Ehen wird das Einkommen des
Partners/der Partnerin unter Berücksichtigung von bestimmten
Freibeträgen auf die Notstandshilfe angerechnet. Das kann dazu
führen, dass eine Frau, die jahrzehntelang Arbeitslosenversicherung
bezahlt hat, nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldanspruchs
plötzlich keinen Cent mehr bekommt. Dabei muss der (Ehe-)Mann
keineswegs Großverdiener sein: Schon bei einem Einkommen von 1150
Euro kann der Frau die Notstandshilfe zur Gänze gestrichen werden.

Berücksichtigt werden nur Einkommen über der
Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 374,02 Euro im Monat), auch eigene
Einkommen wie etwa eine Unfallrente. Aber auch Unterhaltszahlungen
nach einer Scheidung wirken wie ein Partnereinkommen und können die
Notstandshilfe schmälern, was zu kuriosen Ergebnissen führt: Bekommt
eine Frau 400 Euro Unterhalt, werden die gesamten 400 Euro bei der
Notstandshilfe abgezogen. Bekommt eine Frau aber 350 Euro Unterhalt,
bleibt die Notstandshilfe zur Gänze erhalten.

"Dieses absurde Ergebnis ist nur ein weiteres Argument dafür, die
Anrechnung des Partnereinkommens sofort abzuschaffen", sagt
AK-Präsident Kalliauer.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Martina Macher
Tel.: (0732) 6906-2190
mailto:martina.macher@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

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