• 19.09.2011, 10:40:41
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  • OTS0056 OTW0056

ÖAMTC fordert klare Vorgaben für Neuregelung der Gemeinde-Radarüberwachung

Reine Abkassiererei ist für den Club der falsche Weg

Wien (OTS) - Heute endet die Begutachtungsfrist zur 25.
StVO-Novelle (Novelle zur Straßenverkehrsordnung). "Mit dieser
Novelle werden nun unter anderem erstmals gesetzliche
Rahmenbedingungen für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung
durch Gemeinden geschaffen", berichtet ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Es
steht außer Diskussion, dass der Club alle Maßnahmen, die zur Hebung
der Verkehrssicherheit beitragen, begrüßt.

"Gegen rücksichtsloses Schnellfahren gehört rigoros vorgegangen",
fordert der ÖAMTC-Jurist. Der derzeitige Entwurf schließt aber bei
allen guten Absichten nicht aus, dass manche Gemeinden das Instrument
der eigenständigen Radarüberwachung eher zur Sanierung ihrer
angespannten Budgetsituation nutzen. "Der Club verlangt daher in
seiner Stellungnahme, dass sich der Gesetzgeber klar festlegt. Daher
müssen die Vorgaben über die Stellen, die Tageszeiten als auch die
Fahrtrichtungen, in welche die Messungen durchgeführt werden,
definiert sein. Nur mit einer solchen Transparenz kann nicht
nachvollziehbarer Abkassiererei ein Riegel vorgeschoben werden",
erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Radarmessungen dienen der Verkehrssicherheit. "Für den ÖAMTC macht
es einerseits Sinn, vernünftig gesetzte Tempolimits ernsthaft zu
überwachen. Andererseits müssen auch unnötige Beschränkungen entfernt
werden", hält Hoffer fest. Darüber hinaus sollte vermehrt über mobile
und stationäre Radaranlagen in den Medien berichtet oder eine Liste
im Internet veröffentlicht werden. "So wird dem Gedanken der
Prävention Rechnung getragen", erläutert der ÖAMTC-Jurist
abschließend.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Ralph Schüller
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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