• 16.09.2011, 10:19:46
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Gut integriert, gut gefördert: Menschen mit Behinderung im Hotel. ÖHV unterstützt Kampagne "Meine Chance - Ihr Nutzen"

Wien (TP/OTS) - Mitarbeiterauswahl ist Chefsache. Unbestritten ist
aber, dass viele Chefs wegschauen, wenn es um die Einstellung von
Menschen mit Behinderung geht. Dass das nicht notwendig ist, zeigen
neben umfassenden Förderungen vor allem Beispiele aus der Praxis wie
jenes von ÖHV-Vizepräsident Alexander Ipp.

"Die Grenzbalken für Mitarbeiter aus den Nachbarländern sind
gefallen. Jetzt müssen nur noch die Barrieren im Kopf weg - die
gegenüber Arbeitssuchenden mit besonderen Bedürfnissen", appelliert
Hotelier Alexander Ipp, Vizepräsident der Österreichischen
Hoteliervereinigung (ÖHV). Er blickt auf Jahre positiver Erfahrungen
mit Mitarbeitern mit besonderen Bedürfnissen zurück: "Im Tourismus
zählen Engagement und Leistung. Wer arbeiten will, muss eine Chance
bekommen."

Einsatz nicht nur hinter dem Bildschirm

Ipp erhielt 2002 für sein Engagement von Bundessozialamt, Caritas
und AMS den Job Oscar Integration. Seine Hotels zeigen Tag für Tag,
dass Arbeit für Behinderte auch abseits vom Computer möglich ist. In
einem seiner Betriebe arbeitet seit vielen Jahren ein taub-stummes
Zimmermädchen, andere Mitarbeiter sind geistig bzw. körperlich
eingeschränkt. In diesen Fällen waren weder Umbauten noch größere
Änderungen im Arbeitsablauf notwendig. Ipp beschreibt diese
Mitarbeiter als besonders zuverlässig und serviceorientiert. "Sie
mögen teils in ihrem eigenen Tempo arbeiten. Dafür erledigen sie ihre
Aufgaben über Jahre hinweg umso zuverlässiger."

Förderungen und gelockerter Kündigungsschutz erleichtern Einstellung

Neben finanziellen Beihilfen oder geringeren Lohnnebenkosten
werden auch notwendige Umbaumaßnahmen vom Bundessozialamt gefördert.
Wenn Neu- bzw. Umbauten von vornherein barrierefrei konzipiert
werden, halten sich die Kosten in Grenzen. Eine Rezeption etwa lässt
sich etwa so planen, dass Rollstuhlfahrer dahinter Platz finden. Die
Reform des besonderen Kündigungsschutzes sei ein richtiger Schritt
zur leichteren Anstellung von behinderten Mitarbeitern. Seit
Jahresbeginn wird er für begünstigte behinderte Personen erst nach
vier Jahren wirksam. Davor gelten bei Kündigungen dieselben Regeln
wie für alle anderen Arbeitnehmer.

Alle Informationen zu Arbeitsrecht und Förderungen bietet die
Website www.arbeitundbehinderung.at, wo auch offene Stellen
eingemeldet werden können. Hier einige Beispiele für
Arbeitsgeber-Förderungen:

- Integrationsbeihilfe bis 500 Euro pro Monat: Zuschuss zu den Lohn-
oder Ausbildungskosten für max. ein Jahr. Für Betriebe mit weniger
als 25 Beschäftigten kann eine um 25 % erhöhte
Integrationsbeihilfe gewährt werden.

- Entgeltbeihilfe bis 700 Euro pro Monat: Ausgleich von
behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen

- Bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen können
gefördert werden.

Unter dem Titel "Meine Chance - Ihr Nutzen" laufen bis 9. Oktober
in den TV- und Radioprogrammen des ORF Werbespots und redaktionelle
Beiträge zum Thema Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer. Die
Kampagne soll Arbeitgeber zum beiderseitigen Nutzen zur Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen ermuntern. Neben Sozialministerium,
Wirtschaftsministerium, Bundessozialamt, AMS und
Industriellenvereinigung unterstützt auch die ÖHV dieses wichtige
Anliegen.

Die ÖHV gestaltet als freiwillige und parteiunabhängige
Interessenvertretung der führenden Hotellerie durch Lobbying die
Rahmenbedingungen für modernes Unternehmertum. 1.200
Mitgliedsbetriebe nutzen operative Dienstleistungen in Marketing und
Weiterbildung genauso wie ihren Vorsprung durch Innovation und
Vernetzung. Mit rund 152.000 Betten - das entspricht zwei Drittel der
Kapazität in der 4- bis 5-Sterne-Superior-Hotellerie - und mehr als
40.000 Mitarbeitern erwirtschaften die ÖHV-Mitglieder einen
Gesamtumsatz von rund 3 Mrd. Euro. Die Tourismus- und
Freizeitwirtschaft generierte als Österreichs Wirtschaftsmotor 2010
über direkte und indirekte Wertschöpfung 15,1 % des BIP und jeden 5.
Vollarbeitsplatz.

Weitere Pressemeldungen und Bildmaterial finden Sie unter
www.oehv.at/presse

Rückfragehinweis:

Alexander Ipp
   Althof Retz / IPP HOTELS
   Tel.: +43 (0)1 533 09 52 - 24
   E-Mail: [email protected] 
   
   ÖSTERREICHISCHE HOTELIERVEREINIGUNG 
   Hofburg, A-1010 Wien 
   T:+43(1) 533 09 52 | F:+43(1) 533 70 71
   [email protected] | www.oehv.at  
   ÖHV-Hotels online: www.first-austrian-hotels.com

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