• 15.09.2011, 11:11:44
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  • OTS0091 OTW0091

E-Medikation: Freiwilligkeit ist oberstes Gebot

Ärztekammer erteilt Bachinger gerne Nachhilfeunterricht

Wien (OTS) - Ärztekammerpräsident Walter Dorner ist entsetzt über
die völlige Inkompetenz des niederösterreichischen Patientenanwalts
Gerald Bachinger hinsichtlich der Einschätzung der E-Medikation in
Österreich. Bachinger sei zu raten, sich mit dem Thema inhaltlich zu
beschäftigen, denn nur dann würde er verstehen, dass die
E-Medikation, so wie sie derzeit aufgesetzt sei, den Arzt mit
Bürokratie überlaste, Zeit zur Patientenbehandlung stehle und auch
die Medikamentenverschreibung zulasten des Patienten einschränke,
betonte Dorner. ****

Damit erübrigten sich auch alle Argumente zur Ärztekammerwahl, die
mit den Entscheidungen zur E-Medikation, entgegen den Mutmaßungen
Bachingers, in keinerlei Zusammenhang stünden. Im Gegensatz zu
Bachinger, der vor lauter Emotionalität jeden Realitätssinn verloren
habe, würden Entscheidungen in der Ärztekammer nach ausführlicher
Diskussion und stundenlanger Abwägung von Sachargumenten und
rechtlichen Überlegungen gefällt werden. Dies gelte sowohl für die
Wiener als auch für die Österreichische Ärztekammer.

So dauerten in beiden Standesvertretungen die Diskussionen mehrere
Stunden an, und es seien alle rechtlichen Argumente sowie die
zahlreichen Sachargumente gegen die E-Medikation abgewägt worden.
"Selbst Evidenz basierte wissenschaftliche Studien wurden erörtert,
nach denen die Vorteile der E-Medikation im Übrigen keineswegs
erwiesen sind", sagte der Ärztekammerpräsident. Vielmehr gebe es auch
ernst zu nehmende Hinweise, dass mit der E-Medikation durch
Einschränkung der ärztlichen Verschreibemöglichkeiten eine
potenzielle Gefährdung für die Patienten ausgelöst werden könnte.

In einer demokratischen Struktur müsse akzeptiert werden, dass
unterschiedliche Gremien unterschiedliche Positionen einnehmen. Dies
sei im Falle der E-Medikation eben passiert. Dorner: "Während man
sich in der Österreichischen Ärztekammer damit zufriedengegeben hat,
dass Gesundheitsminister Alois Stöger die Ärztekammer dabei
unterstützt, dass der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger die Pilotärzte nicht für vergaberechtliche
Umgehungsgeschäfte missbraucht, waren die Kolleginnen und Kollegen
der Wiener Ärztekammer strenger und meinten, dass erst nach Klärung
aller vergaberechtlichen Probleme weitergemacht werden sollte."
Letztlich müsse die Freiwilligkeit an der Teilnahme für Ärztinnen und
Ärzte wie auch für die Ärztekammern gelten.

Laut dem Ärztekammerpräsidenten hätte man sich das alles sparen
können, wenn der Hauptverband das gesamte Projekt vergaberechtlich
ordentlich aufgesetzt hätte. Die Beschlüsse der Ärztekammern seien
jedenfalls alle mit dem Gesundheitsminister akkordiert. Dorner: "Wir
haben mit dem Minister vereinbart, dass aufgrund der
vergaberechtlichen Situation jede Ärztin und jeder Arzt, und
natürlich auch jede Ärztekammer, autonom entscheiden kann, ob am
Pilot festgehalten wird, oder eben nicht. (hpp)

Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Wien - Pressestelle
Dr. Hans-Peter Petutschnig
Tel.: (++43-1) 51501/1223, 0664/1014222, F:51501/1289
mailto:[email protected]
http://www.aekwien.at

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