- 15.09.2011, 11:00:42
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Netzgebühren für Stromerzeuger verfassungswidrig
IG Windkraft: Aufteilung der Netzgebühren neu diskutieren
St. Pölten (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat die
Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage für die Aufteilung
der Netzgebühren auf verschiedene Netzbenutzer festgestellt und ist
damit Beschwerden von zahlreichen Windenergieerzeugern gefolgt. Diese
Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, insbesondere stehen nun
Rückforderungen der Windenergieerzeuger an Netzbetreiber im Raum.
Mit großer Freude kommentiert IG Windkraft-Geschäftsführer Mag.
Stefan Moidl die vergangene Woche zugestellte Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes betreffend Stromnetzgebühren: "Die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein erster großer
Erfolg in dieser Angelegenheit, nun geht die Sache weiter und wir
warten auf die nächste Entscheidung bezüglich der Verordnungen." "Es
ist zu erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof nach dem Gesetz auch
die auf dem Gesetz beruhenden Systemnutzungstarife-Verordnungen
aufheben wird. Ihnen fehlt nun die gesetzliche Grundlage", erläutert
der renommierte Energierechtsexperte Dr. Paul Oberndorfer aus Linz.
Dann stehen Rückforderungen der Erzeuger an Netzbetreiber im Raum,
denn grundsätzlich ist es so, dass alle Anlassfälle für Verfahren
beim VfGH auch die von ihnen bekämpften Zahlungen zurückfordern
können.
"Aus Sicht der Windkraft bedarf es nun auch einer Reparatur des neuen
Elektrizitätsgesetzes ElWOG 2010, auch wenn es nicht Gegenstand der
Entscheidung war. Die ungerechte Belastung der Windkraft muss
beseitigt werden. Die Benachteiligung der heimischen Stromerzeugung
gegenüber von Importstrom, der auch oft Atomstrom ist, muss rasch
aufgehoben werden", so Moidl. Europaweit ist es so, dass die
Netzgebühren ausschließlich oder vorwiegend über die Konsumenten
aufgebracht werden und nicht über die Erzeuger. Die österreichische
Regelung führt daher zu einer Benachteiligung der heimischen
Stromerzeuger im internationalen Wettbewerb. Dies sollte aus Sicht
der IG Windkraft neu diskutiert werden.
Die 2009 unerwartet eingeführte Neuordnung der Strom-Netzgebühren
reduzierte die Wirtschaftlichkeit von Windkraftprojekten drastisch.
Bis dahin waren wesentliche Komponenten der Systemnutzungsgebühren
von den Verbrauchern und nicht von den Erzeugern zu tragen. Seither
mussten Erzeuger deutlich mehr bezahlen, was eine Benachteiligung der
heimischen Stromerzeuger gegenüber europäischen Mitbewerbern
bedeutete. Windenergieerzeuger sind besonders betroffen. Die
Windenergieerzeuger sahen schwere Mängel und Verfassungswidrigkeiten
der dieser Neuregelung zugrunde liegenden
Systemnutzungstarife-Verordnung der E-Control Kommission sowie der
gesetzlichen Grundlage (Elektrizitätsgesetz ElWOG). Viele Unternehmen
beschritten den Rechtsweg. Der Verfassungsgerichtshof hat nun die
Tarifbestimmungen des Elektrizitätsgesetzes ElWOG, die die Grundlage
für die Vorschreibung von Netzverlustentgelt an Erzeuger bilden, als
zu unbestimmt aufgehoben.
Wirtschaftlichkeit von Windparks massiv betroffen
Die Wirtschaftlichkeit vieler Windprojekte ist massiv beeinträchtigt,
weil sie einen fixen Einspeisetarif erhalten und diese nicht
absehenbaren Mehrkosten nicht weitergeben können. Der Gewinn der
Unternehmen ist oftmals auf die Hälfte oder mehr eingebrochen. Martin
Steininger, Vorstand der Windkraft Simonsfeld AG, eines Weinviertler
Unternehmens mit 35 Mitarbeitern und 1600 Aktionären: "Bei unserem
Unternehmen belaufen sich die Aufwendungen für Netzgebühren und damit
zusammenhängende Kosten für das Rechtsverfahren jährlich auf rund
600.000 Euro, das sind schon einmal fast 50 % des Gewinnes gewesen.
Wir wissen von anderen Windunternehmen, dass der Anteil dort
teilweise noch größer war. Wir haben in den letzten Jahren 135
Millionen Euro investiert und auf die uns im Ökostromgesetz
zugesicherten Rahmenbedingungen vertraut. Diese Mehrkosten waren für
uns niemals absehbar. Nach der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes sind wir nun zuversichtlich, dass wir sie
zurückfordern können."
Grafiken und Hintergrundpapier stehen unter www.igwindkraft.at/presse
zum Download bereit.
Rückfragehinweis:
IG Windkraft
Mag. Martin Fliegenschnee-Jaksch
Tel.: Mobil: 0699 / 188 77 855
mailto:m.fliegenschnee@igwindkraft.at
http://www.igwindkraft.at
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