• 14.09.2011, 12:06:26
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Mitterlehner/Graf: Neue Stromkennzeichnung verbessert Transparenz und Konsumenteninformation

Wien (OTS) - Die Stromversorger sind ab Anfang nächsten Jahres
verpflichtet auf ihrem Werbe- und Informationsmaterial und auf den
Rechnungen die Herkunft des angebotenen Stroms genau auszuweisen.
"Österreichs Konsumenten wissen daher künftig ganz genau, woher der
Strom kommt, den sie verbrauchen. Mit diesem Mascherl kann dann jeder
entscheiden, welchen Strom er kaufen will.", erläutert Wirtschafts-
und Energieminister Dr. Reinhold Mitterlehner die deutlichen
Verbesserungen der Stromkennzeichnungsverordnung der E-Control, die
heute auf Basis des Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) des Wirtschaftsministeriums
in Kraft tritt.

"Die bisherige Stromkennzeichnung war gut, in bestimmten Bereichen
haben wir als E-Control aber Verbesserungsbedarf gesehen und mit
großem Einsatz an der neuen Verordnung im Sinne der Konsumenten
gearbeitet. In diesem Prozess haben wir intensive Gespräche mit allen
Stakeholdern geführt, verschiedene Meinungen eingeholt und die
genannten Argumente ausgewogen beurteilt. Wir freuen uns, dass es uns
gelungen ist, den Interessen aller gerecht zu werden.", so Mag. (FH)
Martin Graf, Vorstand der E-Control.

Verbesserung der Konsumenteninformation gewährleistet

In der neuen Stromkennzeichnung steht vor allem der Konsument im
Fokus. "Der Konsument soll bestmöglich informiert werden, damit er
sein Recht, das Produkt seiner Wahl auszuwählen, wahrnehmen kann.",
erläutert Martin Graf. Die neue Stromkennzeichnung wird die
Zusammensetzung des Versorgermixes aus einzelnen Primärenergieträgern
in übersichtlicher und leicht verständlicher Form darstellen. So wird
künftig bei allen Kunden eines Stromhändlers derselbe Versorgermix
auf der Stromrechnung sowie im Werbe- und Informationsmaterial
ausgewiesen.

Die Ausweisung der Herkunft des Stroms sowie der
Umweltauswirkungen der Stromerzeugung müssen in einer einheitlichen
Schriftgröße dargestellt werden und sind in tabellarischer Form
vorzunehmen. Die Tabelle hat dabei folgendes zu umfassen: Eine
prozentuale Aufschlüsselung der abgegebenen Strommengen, gegliedert
nach Primärenergieträgern, die mit Herkunftsnachweisen belegt sind
und somit eine bekannte Herkunft nachweisen; eine Ausweisung der
Strommengen mit unbekannter Herkunft in Prozent; CO2-Emissionen in
g/kWh und radioaktiver Abfall in mg/kWh. Darüber hinaus ist auf der
Stromrechnung die Ausweisung der Herkunft des Stroms in grafischer
Form darzustellen.

Klare Ausweisung der Stromherkunft erhöht die Transparenz

Wichtige Verbesserungen in Hinblick auf die Transparenz ergeben
sich durch die Ausweisung der Stromherkunft. Die bekannten
Primärenergieträger sind künftig aufzuschlüsseln und ihr Anteil am
Versorgermix prozentual darzustellen. Für Strommengen, die nicht
durch Herkunftsnachweise belegt werden können, ist eine Ausweisung
als "Strom unbekannter Herkunft" erforderlich, wobei hier der
rechnerische Atomstromanteil anzugeben ist. Zusätzlich zu diesen
Angaben, sieht die Verordnung vor, dass die anteilsmäßige Verteilung
der Herkunftsländer aller für die Stromkennzeichnung verwendeten
Nachweise aufgeführt werden muss. "Somit haben sämtliche Verbraucher
von Energie eine umfassende Information woher der Strom kommt und aus
welchen Primärenergieträgern dieser produziert worden ist.", so Graf
abschließend.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
   Sprecherin des Ministers: Mag. Waltraud Kaserer,
   Tel. Büro: (01) 711 00-5108
   Tel. mobil: +43 664 813 18 34
   
   E-Control
   Mag. Bettina Ometzberger
   Tel.: +43-1-24 7 24-202
   www.e-control.at
   Twitter: www.twitter.com/energiecontrol 
   Facebook: www.facebook.com/energie.control

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