- 14.09.2011, 07:55:32
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Arbeiterkammer gewinnt Prozess gegen Teleshopping-Firma
Linz (OTS) - Viele Konsumenten/-innen wandten sich an die AK
Oberösterreich, weil Produkte, die in Dauerwerbesendungen angeboten
wurden, teurer waren als im Fernsehen versprochen. Weil die
Teleshopping-Firma DMS Trading GmbH trotz Rücktritt vom Kauf das Geld
nicht zurückbezahlt hatte, klagte die AK auf Unterlassung und gewann
das Gerichtsverfahren in erster Instanz vor dem Handelsgericht Wien.
Wer volle Einkaufsstraßen und Geschäfte scheut, greift gerne auf
Produkte aus Dauerwerbesendungen zurück. Viele Konsumenten/-innen
bestellen telefonisch bei der Firma DMS Trading GmbH, die ihre
Produkte vormittags über die Sender Sat 1 und ATV bewirbt. Die
Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder Nachnahme und führt immer
wieder zu derselben bösen Überraschung: Die Firma verlangt nicht den
günstigen Preis aus der Fernsehwerbung, sondern ein viel höheres
Entgelt, weil zusätzlich Handlinggebühren, Liefer- und Zustellkosten
und eine Transportversicherung verrechnet werden.
Aus Ärger darüber erklärten viele Kunden/-innen ihren Rücktritt
und verlangten das Geld zurück. Die Firma DMS war dazu aber nicht
bereit und schickte den Konsumenten/-innen bloß Gutschriften über
einen Teil des bezahlten Entgelts.
Zahlreiche Konsumenten/-innen wandten sich an die AK
Oberösterreich. Die Konsumentenschützer/-innen verlangten schriftlich
von DMS den gesamten Geldbetrag zurück und waren damit erfolgreich.
Da die Beschwerden aber nicht weniger wurden, war klar, dass das
Unternehmen sein rechtswidriges Verhalten nicht einstellte. Daher
brachte die Arbeiterkammer im Frühjahr 2011 eine Unterlassungsklage
beim Handelsgericht Wien ein.
Dieses stellte fest, dass DMS künftig in den Dauerwerbesendungen
klare Informationen über Warenpreise und sonstige Entgelte, die sie
in Rechnung stellt, aufnehmen muss. Zudem hat es das Unternehmen zu
unterlassen, den Verbrauchern/-innen nach rechtzeitigem Rücktritt die
Rückzahlung des bezahlten Entgelts zu verwehren, insbesondere indem
es bloß eine Gutschrift für einen weiteren Kauf ausstellt.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer zeigt sich über das noch nicht
rechtskräftige Urteil erfreut: "Dieses richtungsweisende Urteil führt
zu mehr Rechtssicherheit und Klarheit bei Käufen über Teleshopping.
Es wird dazu beitragen, dass künftig kostspielige und nervige
Auseinandersetzungen zwischen Konsument und Unternehmer vermieden
werden."
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
Tel.: (0732) 6906-2191
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
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