- 13.09.2011, 19:11:04
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- OTS0259 OTW0259
ÖBB Aussendungen und die Wahrheit
Wien (OTS) - Die WESTbahn bittet alle Interessierten sich selbst
ein Bild über den Wahrheitsgehalt von ÖBB Aussendungen wie zum
Beispiel der OTS 0219 vom 13.9.2011 mit der Headline "Keine Abgeltung
von IBE-Erhöhungen durch GWL-Vertrag für ÖBB" zu machen.
Während im gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrag §7 (5) lit e
die Schadloshaltung der ÖBB für die nächsten 10 Jahre (unter dem
Titel Wertsicherung) für IBE Erhöhungen ohne Limit festgeschrieben
ist, behaupten die ÖBB in ihrer Aussendung das Gegenteil.
Zwar ist es richtig, dass zwischen Wien-Salzburg alle
Marktteilnehmer IBE Erhöhungen selbst zu tragen haben, aber schon auf
der Westbahn zwischen Salzburg und Buchs sowie fast im gesamten im
restlichen Strecknetz erhält die staatliche Bahn vom Staat (BMVIT)
die staatlich verordneten Erhöhungen ersetzt.
Wehinger dazu: "Zusammengefasst heißt das, dort wo kein Wettbewerb
stattfindet, lässt sich die ÖBB von Staat jede Schienenmauterhöhung
voll zurückzahlen. Das soll einer verstehen."
An anderer Stelle wird Generaldirektor Kern in Österreich am
Sonntag zitiert, dass die ÖBB alleine aus der Energieangabe 30
Millionen Euro nicht erwartete Kosten zu tragen hätten . Wahr ist
vielmehr, dass die ÖBB aus dem davor zitierten gemeinwirtschaftlichen
Leistungsvertrag §7(5)lit d für wiederum fast alle Personenverkehre
(außer Wien Salzburg und wenige weitere Züge) vom Staat eine
Abgeltung der wegfallenden Energieabgabenrückvergütung gesichert
haben.
Wehinger: "Es ist einfach unerträglich, dass die ÖBB immer wieder
versucht, die WESTbahn als Rosinenpicker darzustellen während das
BMVIT den ÖBB im gesamten übrigen Netz mit dem gemeinwirtschaftlichen
Leistungsvertrag die Großhandelspackung Rosinen mitgegeben hat.
Rückfragehinweis:
WESTbahn Management GmbH
Manfred Mader
Head of Communication
Tel.: 0676/5051073
mailto:[email protected]
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