- 12.09.2011, 09:19:22
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VKI: Urteil gegen paybox Austria - einfaches "Ja" für Zahlung nicht ausreichend
Zwei Klauseln in den AGB von Paybox widersprechen dem Zahlungsdienstegesetz
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat -
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage
gegen zwei Klauseln in den AGB der Firma Paybox in erster Instanz
gewonnen. Demzufolge ist ein einfaches "JA"-SMS nicht ausreichend, um
einen Zahlungsvorgang zu autorisieren.
Wer über paybox mit dem Handy Zahlungen leistet, akzeptiert in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von paybox Austria, dass eine
Zahlung durch ein SMS autorisiert werden kann, wenn auf ein Angebot
einfach mit "JA" geantwortet wird.
Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) - das am 1.11.2009 in Kraft
getreten ist - verlangt zur sicheren Abwicklung von Zahlungen von
einem Zahlungsdienstleister, dass personalisierte Sicherheitsmerkmale
(etwa ein PIN-Code) zur Verfügung gestellt werden. Demnach genügt ein
SMS mit dem schlichten Inhalt "JA" nicht, da ein solches SMS von
jeder beliebigen Person, die in den Besitz des Mobiltelefons des
Kunden kommt, versendet werden könnte. Diese Klausel ist daher gemäß
Handelsgericht Wien gesetzwidrig.
In einer weiteren Regelung sieht paybox vor, dass Mobilfunkkunden
Informationen über die einzelnen Zahlungsvorgänge nur kostenpflichtig
- über Telefon oder über einen Onlinezugang - abfragen können. Auch
dies verstößt gegen das ZaDiG. Der Zahlungsdienstleister muss
gesetzlich geschuldete Informationen kostenlos zur Verfügung stellen.
"Zahlen mit dem Handy darf nicht nur einfach, sondern muss auch
sicher sein", bringt es Dr. Julia Jungwirth, zuständige Juristin im
VKI auf den Punkt. "Und: Wichtige Informationen müssen kostenlos
zugänglich sein."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann auf
www.verbraucherrecht.at nachgelesen werden.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Julia Jungwirth, Juristin im Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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