BZÖ-Bucher: Anhaltepflicht für Asylwerber funktioniert nicht
Erstabklärung binnen 72 Stunden nötig
Wien (OTS) - Von 5.821 Flüchtlingen, die von Jänner bis Juni 2011
Asyl beantragt haben, sind 1.061 untergetaucht, beweist eine
Anfragebeantwortung durch Innenministerin Mikl-Leitner. "Fast jeder
Fünfte ist in die Illegalität verschwunden. Die derzeitige
Anhaltepflicht besteht offenbar nur auf dem Papier und wird nicht
wirklich vollzogen", kritisiert BZÖ-Bundnisobmann Josef Bucher. Er
verlangt "eine Erstabklärung binnen 72 Stunden, ob der Asylwerber
eine Chance auf einen Aufenthalt in Österreich hat, oder - wie die
überwiegende Mehrheit der Asylanten - nicht."
Die am 1. Juli in Kraft getretene Regelungen des neuen
Fremdenrechtspaketes, die eine auf fünf Tage befristete
Anwesenheitspflicht von Asylwerbern im Erstaufnahmezentrum vorsieht,
sei wohl auch nicht ausreichend, so Bucher, denn eine bloße
Anwesenheitspflicht hindere niemanden daran, unterzutauchen. Deshalb
sei eine Erstabklärung innerhalb von drei Tagen nötig und sinnvoll.
Parallel dazu müssten die Erstaufnahmezentren aber endlich
menschenwürdig ausgestattet werden, verlangt der BZÖ-Chef. "Das BZÖ
will schnelle und faire Verfahren, in denen Verfolgten
schnellstmöglich ein sicherer Hafen garantiert wird, aber
Asylbetrüger abgeschoben werden, bevor sie in der Illegaliät
untertauchen können", erklärt Bucher.














