- 09.09.2011, 12:26:05
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AK zu Frauenlohn: Firmen müssen endlich ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen
Einkommenstransparenz bei Stelleninseraten wird nicht befolgt - AK begrüßt Initiative der Gewerkschaften
Wien (OTS) - Seit Anfang März sind Arbeitgeber und
Arbeitskräfteüberlasser dazu verpflichtet, in Stelleninseraten das
Einkommen für die ausgeschriebene Tätigkeit bekannt zu geben. Doch in
der Praxis halten sich nur sehr wenige Unternehmen auch tatsächlich
ans Gesetz. Das ist der Befund der regelmäßigen Beobachtung der
Stelleninserate durch die AK. In einigen Inseraten war sogar
lediglich der Hinweis zu finden, dass die kollektivvertraglichen
Bestimmungen der Bezahlung eingehalten werden. Auch diese
Jobausschreibungen entsprechen selbstverständlich nicht den
gesetzlichen Erfordernissen: Die UnternehmerInnen müssen einen
konkreten Mindestbetrag nennen und angeben, ob sie bereit sind, mehr
zu zahlen. "Die Arbeitgeber müssen endlich ihren gesetzlichen
Verpflichtungen nachkommen", fordert AK Präsident Herbert Tumpel. Die
AK begrüßt ausdrücklich die Offensive der Gewerkschaft für eigene
Frauenlohnrunden, um die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede bei
der kollektivvertraglichen Entlohnung zu bekämpfen. "Wenn nun von
Arbeitgeberseite gesagt wird, eigene Frau-enlohnrunden seien nicht
nötig, so ist sie dazu aufgerufen, auch tatsächlich konkrete Schritte
gegen die ungerechtfertigten Lohnunterschiede zwischen Männern und
Frauen zu setzen", so Tumpel. Die Angabe des Einkommens bei
Jobausschreibungen ist dabei ein wesentliches Element.
Die Einkommenstransparenz bei Stelleninseraten stellt für
Beschäftigte und Arbeitssuchende Transparenz über das zu erwartende
Einkommen bei ausgeschriebenen Stellen her. Damit sollen
geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede bereits bei der
Beschäftigungsaufnahme vermieden werden. Zugleich sind sie hilfreich,
um zu erkennen, ob die kollektivvertraglichen Regelungen auch richtig
angewendet werden und die Einstufung auch der angeforderten Tätigkeit
entspricht. Die AK hat die Unternehmen in Inseraten dazu
aufgefordert, das Gesetz einzuhalten. Ab kommendem Jahr gibt es
Sanktionen, wenn Unternehmen bei Jobausschreibungen das Einkommen
nicht bekanntgeben. "Die AK wird alles daran setzen, dass das
Gleichbehandlungsgesetz eingehalten wird und wir werden unsere
Mitglieder dabei unterstützen, dass sie Verstöße zur Anzeige
bringen", so Tumpel.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Sonja Fercher
Tel.: +43-1 501 65-2153
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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