- 08.09.2011, 11:18:40
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Verbesserung der Schweinehaltung: Landwirtschaftsministerium zu keiner tierschutzgerechten Regelung bereit
Schweinehaltung für Volksanwaltschaft nicht tierschutzgerecht - Verhandlungen laufen seit über acht Monaten
Wien (OTS/BMG) - Im Jahr 2010 hat die Volksanwaltschaft durch eine
Missstandsfeststellung klargestellt, dass ihrer Meinung nach das
Halten von Schweinen in Kastenständen nicht tierschutzgerecht ist und
daher ein Verbot dieser Gitterkäfige gefordert. Die
Missstandsfeststellung ist ein der Volksanwaltschaft durch die
Verfassung gewährleistetes Recht, dass nur von allen drei Mitgliedern
der Volksanwaltschaft gemeinsam beschlossen werden kann. Für das
Gesundheitsministerium, das für Tierschutz zuständig ist, war und
ist die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft ein
Handlungsauftrag. Der für Tierschutz zuständige Gesundheitsminister
Alois Stöger hat gleich zu Jahresbeginn umgehend Gespräche mit den
Vertretern der Landwirtschaft begonnen.
Im März wurde ein von Experten erarbeiteter Vorschlag zur Neuregelung
der Schweinehaltung in Begutachtung geschickt. Dieser Vorschlag sieht
im Gegensatz zu der Forderung der Volksanwaltschaft kein Verbot der
Kastenstände sondern eine zeitliche Einschränkung des Einsatzes der
Gitterkäfige vor. Eine Änderung der Tierhaltungsverordnung ist
allerdings nur mit Zustimmung des Landwirtschaftsministers möglich.
Dieser hat bisher nicht zugestimmt.
Das Thema Kastenstände ist nicht neu. Minister Stöger hat über dieses
Thema mehrfach mit Vertretern der Branche und den Spitzen der
Landwirtschaftskammer gesprochen. Darüber hinaus wurde das Thema zwei
Mal in der Tierschutzkommission des Parlaments und - mit Minister
Stöger - auch im ÖVP-Agrarklub im Parlament diskutiert.
Landwirtschaftsminister Berlakovich ist zu keinem dieser Termine
erschienen. Erst im Sommer 2011, nach über sieben Monaten an
Verhandlungen, hat Minister Berlakovich erstmals persönlich an einem
Gespräch teilgenommen.
Keine konstruktiven Vorschläge von Seiten der Landwirtschaft
Derzeit dürfen Schweine in Österreich bis zu 365 Tage im Jahr in nur
65 cm breiten und 190 cm langen Gitterkäfigen, den Kastenständen,
gehalten werden. Der Kompromissvorschlag des Gesundheitsministeriums
sieht eine Reduzierung der Kastenstandshaltung auf 22 bis maximal 43
Tage im Jahr vor. Zahlreiche, auch internationale, Experten
unterstützen diesen Vorschlag. Das Gesundheitsministerium hat also
seinen Vorschlag mit langen Übergangsfristen bis 2020 bereits im März
auf den Tisch gelegt und sogar in Form einer Verordnung in
Begutachtung geschickt. Von Seiten der Landwirtschaft sind bisher
allerdings keine konstruktiven Kompromissvorschläge eingebracht
worden. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Volksanwaltschaft eine
Verfassungsklage einbringt. Die Folgen einer Entscheidung für die
Schweinebauern und den Tierschutz sind nicht absehbar und können
weitreichend sein. Substantielle, ernsthafte Kompromissvorschläge von
Seiten des Landwirtschaftsministeriums, die auch dem Tierschutz
gerecht werden, lassen auf sich warten.
Dass Schweinehaltung auch ohne Kastenstände möglich ist, beweisen die
österreichischen Biobauern.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Gesundheit Thomas Kvicala, Pressesprecher Radetzkystraße 2, 1030 Wien Tel.: +43/1/71100-4506 mailto:[email protected] http://www.bmg.gv.at
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