- 08.09.2011, 11:11:08
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VÖP lobt Arbeit der Bundeswettbewerbsbehörde beim ORF Informations- und Kulturspartenkanal:
Interessen des Markts wurden "vorbildlich" vertreten
Wien (OTS) - Medienberichten (1) zufolge haben sich die
Bundeswettbewerbsbehörde und der ORF auf ein Paket von Auflagen
geeinigt, das für den neuen Informations- und Kulturspartensender des
ORF gelten soll. So soll der Name des Senders "ORF III Information
und Kultur" einen klaren Hinweis auf seinen Spartencharakter ge-ben
und der ORF darf nicht versuchen, die gewohnte
Programmierungsreihen-folge der Fernbedienungen für diesen Sender zu
ändern. Zudem soll es Ein-schränkungen bei der Vermarktung von
Werbung sowie beim Einsatz von Spiel-filmen und Serien geben.
Damit gibt es im Vergleich zu den Vorstellungen, die der ORF im
Dezember 2010 im Rahmen seines Angebotskonzepts formuliert hatte,
klare Einschrän-kungen. Diese sind insbesondere auf das Verhalten der
Bundeswettbewerbsbe-hörde zurückzuführen, die im Verfahren die
Interessen des Markts zu vertreten hatte. Der Verband
Österreichischer Privatsender (VÖP) bezeichnet die Arbeit der
Bundeswettbewerbsbehörde in dieser Angelegenheit als "vorbildlich".
Dazu Dr. Klaus Schweighofer, VÖP-Vorsitzender und Vorstand der
Styria Media Group: "Wir sind zwar nach wie vor der Meinung, dass der
Sender nicht 'ORF III' heißen sollte, um nicht den Charakter eines
Vollprogramms zu vermitteln. Insgesamt sind wir jedoch mit den
Auflagen, die die Bundeswettbewerbsbehörde erwirkt hat, zufrieden."
Mag. Markus Breitenecker, stellvertretender VÖP-Vorsitzender und
Geschäfts-führer von PULS 4 ergänzt: "Die Bundeswettbewerbsbehörde
hat ihre Aufgabe sehr ernst genommen. Sie hat sehr gut die Interessen
des Markts erhoben und im Verfahren vertreten. Das Ergebnis
entspricht zwar nicht genau unserem Wunschziel, ist aber ein
tauglicher Kompromiss."
(1) http://www.ots.at/redirect/derstandard.at2
Rückfragehinweis:
Corinna Drumm, VÖP-Geschäftsführung
Tel. 01 / 51633-3166, corinna.drumm@voep.at
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