- 06.09.2011, 10:03:40
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Konzerthalle der Wiener Sängerknaben am Augartenspitz: Wo bleibt die kollegiale Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft?
Schwerwiegende Rechtsmängel des Denkmalamtsbescheides sollen transparent gemacht und mögliche brisante politische Interventionen aufgedeckt werden
Wien (OTS) - Bei der heutigen Kundgebung vor der Volksanwaltschaft
übergaben vier Bürgerinitiativen die Forderung nach einer kollegialen
Missstandsfeststellung zur rechtswidrig zustande gekommenen
Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, in einer denkmalgeschützten
historischen Gartenanlage bauen zu dürfen. Volksanwältin Stoisits hat
bereits im Frühjahr 2010 Missstände festgestellt, wo bleibt die
umfassende kollegiale Missstandsfeststellung? Diese müsste die
Vorgänge im Denkmalamt offen legen und könnte so mögliche brisante
politische Interventionen aufdecken, die zu diesem rechtswidrig
zustande gekommenen Bescheid geführt haben. In einem anderen Fall
(Seebahnhof Gmunden, 2008) konnten in der dem Nationalrat
vorzulegenden kollegialen Missstandsfeststellung solche
Interventionen in allen Details aufgezeigt werden. Hier hatten alle
am Verfahren Beteiligte für den rechtswidrig zustande gekommenen
Denkmalschutz-Aufhebungsbescheid interveniert. Ist es daher nicht
naheliegend, dass ähnliches im Augarten geschehen ist? Haben
Bürgermeister Michael Häupl und Bundesministerin Elisabeth Gehrer
ebenso interveniert, um Recht zu brechen? Die Bürgerinitiativen
verlangen volle Aufklärung durch die Volksanwaltschaft.
Die Bürgerinitiativen fordern Michael Häupl als Wiener
Landeshauptmann auf, Einspruch zu erheben!
Noch genau 6 Monate hat der Wiener Landeshauptmann Zeit, als
(bewusst?) "übergangene Partei" Einspruch zu erheben, da der
Denkmalschutz-Bescheid - trotz Parteistellung - dem Landeshauptmann
nicht einmal zugestellt wurde. Wegen der eklatanten Rechtsmängel des
Bescheides wäre das seine Amtspflicht. Will er nicht, weil er selbst
für die Errichtung der Konzerthalle interveniert hat?
Fragen zum Antragsteller zu Veränderung des Denkmals Augarten noch
immer ungeklärt!
Ebenso eigenartig ist, dass das Denkmalamt sich um die Antwort auf
die Frage herumdrückt, wer Antragsteller im Denkmalschutzverfahren
gewesen ist. Das Bundesdenkmalamt hat bis zum heutigen Tage diese
Frage nicht schlüssig beantwortet. Auch diese Fragen möchten die
Bürgerinitiativen von der Volksanwaltschaft endlich geklärt wissen.
Rückfragehinweis:
VEREIN FREUNDE DES AUGARTENS, Dr. Monika Roesler 0664 505 58 72
JOSEFINISCHES ERLUSTIGUNGSKOMITEE, Mag. Raja Schwahn-Reichmann 0676 495 31 33;
VEREIN INITIATIVE DENKMALSCHUTZ, Markus Landerer 0699 1024 4216
VEREIN AKTION 21 - PRO BÜRGERBETEILIGUNG, Dr. Helmut Hofmann (für Rechtsfragen) 0699 1076 5675
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