• 06.09.2011, 09:52:23
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AKNÖ befürchtet Rückgang bei Bildungskarenz

2012 treten Verschlechterungen in Kraft

Wien (OTS) - Derzeit steht die Bildungskarenz in Niederösterreich
hoch im Kurs. Das liegt daran, dass im Krisenjahr 2009 die
gesetzlichen Grundlagen überarbeitet und zahlreiche Verbesserungen
umgesetzt wurden, leider nur befristet bis Ende 2011. Ab dem
kommenden Jahr treten wieder ungünstigere Bestimmungen in Kraft. Die
AKNÖ befürchtet einen Rückgang bei den Bildungsfreistellungen.

Die verbesserten Bedingungen bei der Bildungskarenz haben seit 2009
zu einem deutlichen Anstieg bei der Anzahl jener ArbeitnehmerInnen
geführt, die diese Form der Freistellung zur Weiterbildung in
Anspruch nehmen. Befanden sich 2008 nur 239 NiederösterreicherInnen
in Bildungskarenz, so stieg 2009 die Anzahl auf beachtliche 605, 2010
sogar auf 758. Besonders häufig werden die AKNÖ-BildungsberaterInnen
bezüglich einer Freistellung für den Besuch von Vorbereitungskursen
auf die Werkmeister-, Meister-und Berufsreifeprüfung gefragt. Aber
auch Fragen zu Ausbildungen im Pflegebereich und dem Besuch von
Schulen bzw. der Aufnahme eines Studiums sind häufig.

Bildungskarenz ist ein Angebot für ArbeitnehmerInnen, sich zum Zweck
der Weiterbildung für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit
freistellen zu lassen, ohne dass das Dienstverhältnis aufgelöst wird.
Während dieser Zeit erhält man vom AMS das sogenannte
Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens
jedoch 14,53 Euro am Tag. Seit 2009 gilt: Wer ununterbrochen in einem
aktuellen Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten steht, kann
mit seinem Vorgesetzten eine Bildungskarenz vereinbaren. Ab 2012 ist
das erst bei einem aufrechten Dienstverhältnis von mindestens einem
Jahr möglich. "Das ist eine unnötige Hürde auf Kosten der
ArbeitnehmerInnen", kritisiert AKNÖ-Experte Markus Riedmayer die
zukünftigen Bestimmungen. Weiterer Kritikpunkt der Arbeiterkammer:
Derzeit kann eine Bildungskarenz für einen Zeitrahmen von zwei
Monaten bis längstens einem Jahr vereinbart werden, ab kommendem Jahr
muss die Kursdauer wieder mindestens drei Monate betragen. "Das
Problem ist, dass viele Kurse nur zwei Monate dauern, wie zum
Beispiel etliche Meisterprüfungskurse. Damit stehen die
ArbeitnehmerInnen vor dem Problem, dass sie für das dritte Monat
logischerweise keine Kursbesuche nachweisen können und somit auch
kein Weiterbildungsgeld vom AMS erhalten", so Riedmayer.

AKNÖ-Präsident Hermann Haneder fordert daher, die derzeit geltenden
gesetzlichen Bestimmungen in das Dauerrecht zu übernehmen, um den
positiven Trend bei den Bildungskarenzen in Niederösterreich nicht zu
gefährden. "Alle Erwachsenen, die aus Eigeninitiative eine höhere
Qualifizierung anstreben, sollen vom Gesetzgeber sogar besser
gefördert werden. Es soll einen erleichterten Zugang für
Saisonarbeitskräfte und für Beschäftigte geben, die häufig den
Dienstnehmer wechseln. Die Mindesthöhe des Weiterbildungsgeldes soll
auf das Niveau des Ausgleichszulagenrichtsatzes angehoben werden und
besonders für niedrigqualifizierte ArbeitnehmerInnen soll es
besondere Unterstützung geben", so Haneder.

AKNÖ-Bildungshotline: Tel: 05 7171 - 1818

Rückfragehinweis:
AKNÖ-Markus Riedmayer
01/58883/1975

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