• 31.08.2011, 10:50:27
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AK zur Telekom-Novelle: Besserer Schutz vor Kostenfallen

Rechte der KonsumentInnen gestärkt - Nun kommt es auf die rasche Umsetzung an

Wien (OTS) - "Die Telekom-Novelle ist ein wichtiger Schritt, um
KonsumentInnen vor berüchtigten Kostenfallen beim mobilen Internet zu
schützen." Mit diesen Worten kommentiert AK KonsumentInnenschützerin
Gabriele Zgubic die Novelle zum Telekommunikationsgesetz, die am
Dienstag im Ministerrat abgesegnet wurde. Durchschnittlich
atemberaubende 750 Euro machten zuletzt die Handy-Rechnungen von
KonsumentInnen aufgrund mobilen Surfens aus, die bei der AK Rat
gesucht haben. Die Telekom-Gesetzesnovelle schafft nun endlich die
Basis für den Telekomregulator, künftig bessere
Kostenkontrollmöglichkeiten und eine verpflichtende
Handy-Kostensperre vorzusehen, wenn bestimmte individuelle
Schwellwerte erreicht werden.

Die AK verlangt von den Betreibern seit Jahren ein kostenloses
Sperr-Service, wenn ein monatlicher Höchstbetrag erreicht wird, der
von den KonsumentInnen selbst festgelegt wird. Die Schutzmaßnahmen
zur Kontrolle der Kosten im neuen Telekom-Gesetz sind daher wichtig.
"Sie müssen aber auch rasch umgesetzt werden", verlangt AK-Präsident
Tumpel. Immerhin sind die Betreiber schon seit dem Jahr 2010 beim
Datenroaming im EU-Raum zu derartigen Höchstbetragsgrenzen (rund 60
Euro) verpflichtet. Die AK begrüßt deshalb die Einigung der Regierung
über die Novelle und drängt auf einen raschen Beschluss des
Parlaments, damit per Verordnung rasch jene Details festgelegt
werden, die KonsumentInnen den längst überfälligen Schutz bieten.

Begrüßt wird außerdem, dass die Betreiber künftig auf Wunsch der
KundInnen auch Datendienste deaktivieren müssen. Dieses Service wird
mit Blick auf Eltern verpflichtend eingeführt, die ihren Kids
Telefoniermöglichkeiten aber keine kostspieligen Surfabenteuer
gestatten wollen. Erfreulich ist auch die Klarstellung im Gesetz,
dass KonsumentInnen bei Vertragsabschluss zwischen einer Rechnung in
elektronischer oder Papierform wählen können. Entscheiden sie sich
für eine Papierrechnung, muss diese kostenlos sein. "Wünschenswert
wäre allerdings noch die Klarstellung, dass sich dieser Anspruch auch
auf bestehende Verträge oder Vertragsänderungen erstreckt", so
Tumpel. Jedenfalls sollten die Betreiber diese Möglichkeiten auch
Ihren BestandskundInnen ohne langes Hin- und Her ermöglichen, zumal
auch die bisherigen - aber nicht rechtskräftig abgeschlossenen -
Musterprozesse von einem solchen Verbraucheranspruch ausgehen.

Mehr Transparenz erwartet sich die AK auch dadurch, dass die
Betreiber vor Vertragsabschluss die wichtigsten Vertragsinfos, die
der Telekomregulator künftig hinsichtlich Inhalt und Form genau
festlegen darf, leicht zugänglich halten muss. Gegen eine
Aushändi-gungspflicht der wichtigsten Vertragsinhalte vor
Vertragsabschluss wehrten sich die Betreiber.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Sonja Fercher
Tel.: +43-1 501 65-2153
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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