• 30.08.2011, 11:44:47
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Bures: Telekom-Novelle bringt Sicherheit und Transparenz für Kunden

Weniger unliebsame Überraschungen durch hohe Rechnungen

Wien (OTS/BMVIT) - Der Ministerrat hat heute auf Initiative von
Infrastrukturministerin Doris Bures eine Novelle zum
Telekommunikationsgesetz beschlossen, die eine wesentliche Stärkung
der Konsumentenrechte bringt. Der Schutz vor überhöhten Rechnungen
bei Telefon- und Datendiensten ist darin ebenso verankert wie das
Recht auf kostenlose Papierrechnungen, eine verkürzte
Mindestlaufdauer von Verträgen und eine frühere Ausstiegsmöglichkeit
und mehr Transparenz bei Vertragsabschlüssen. "Telefon- und
Datendienste haben im Leben der einzelnen einen enormen Stellenwert.
Deshalb wollen wir mit der Novelle deutlich mehr Sicherheit für die
Konsumentinnen und Konsumenten schaffen", erklärt die zuständige
Infrastrukturministerin. ****

Jährlich wenden sich mehr als 4.400 KonsumentInnen an die Rundfunk-
und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) mit Beschwerden über hohe
Telefonrechnungen. Davon waren im Vorjahr 1.300 wegen hoher
Rechnungen für Datendienste. Im ersten Halbjahr 2011 waren es bereits
1.170 Beschwerden. Meist ist das unbemerkte Überschreiten des
Datendownload-Limits die Ursache für solche überhöhten Rechnungen -
beispielsweise bei Smartphones durch permanente Mailabfrage.
Infrastrukturministerin Bures will diese "bösen Überraschungen"
verringern und den Kunden mehr Sicherheit und Rechte zuerkennen.

Die Telekom-Regulierungsbehörde bekommt durch die Novelle die
Möglichkeit, die Betreiber mit Verordnung dazu zu verpflichten, ihren
Kunden wirksame Kontrollinstrumente zur Verfügung zu stellen - und
zwar kostenlos. Dadurch wissen die NutzerInnen, wann sie an ihr
Download-Limit gelangen und wie hoch die laufenden Kosten sind. Die
Regulierungsbehörde kann den Betreibern auch verordnen, auf Verlangen
des Kunden Datendienste zu Sperren. Dadurch soll zum Beispiel
verhindert werden, dass Kinder übermäßig Daten downloaden.

Umfassende Transparenz müssen die Betreiber ihren Kunden auch
hinsichtlich Verbindungsgeschwindigkeit sowie Informationen über
allfällige Einschränkungen der Erreichbarkeit oder Nutzung von
Diensten bieten. Die Verträge müssen unter anderem folgendes
enthalten:

* die Mindestqualität der angebotenen Dienste sowie einen Ausgleich
oder eine Rückerstattung, falls dieses Mindestniveau nicht erreicht
wird,
* die Entscheidung des Kunden, ob er in Telefonverzeichnisse
aufgenommen werden möchte.

Auch die Mindestlaufdauer der Erstverträge wird begrenzt. Die neuen
Vorschriften begrenzen die Vertragsdauer beim Erstabschluss auf
höchstens 24 Monate. Zudem müssen die Anbieter den VerbraucherInnen
die Möglichkeit geben, auch einen Vertrag über maximal 12 Monate zu
schließen.
Der Kunde soll weiters die Wahlmöglichkeit zwischen einer
elektronischen und einer kostenlosen Papierrechnung haben. Und
zukünftig beträgt die Einspruchsfrist drei Monate. Derzeit gibt es
keine gesetzliche Regelung für Mindestfristen. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk, Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto:[email protected]

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