- 30.08.2011, 10:42:15
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ARBÖ: "She is back" - Kurzparkzone im 15. Bezirk beginnt ab Donnerstag wieder
Wien (OTS) - Nicht nur die Schüler, auch die generelle
Kurzparkzone im 15. Bezirk kehrt aus den "Sommerferien" zurück. Ab 1.
September wird laut ARBÖ-Verkehrsexperten die erlaubte Parkzeit rund
um die Wiener Stadthalle von 18 bis 23 Uhr auf 2 Stunden begrenzt.
Betroffen von der Regelung ist das Gebiet zwischen Neubaugürtel und
Johnstrasse. Im Norden wird die Kurzparkzone von der Overseestrasse,
der Stutterheimstraße und der Gablenzgasse begrenzt. Im Süden
verläuft die Grenze entlang der Westbahn im Bereich der Felberstrasse
und die Stutterheimstraße. Die Kurzparkzone gilt auch an Samstagen,
Sonn- und Feiertagen.
Wer sein Fahrzeug im betroffenen Bereich ohne gültigen Parkschein
oder Parkpickerl abstellt, wird mit sehr, sehr hoher
Wahrscheinlichkeit bestraft. "Die "Parksheriffs" kontrollieren auch
an Samstagen und Sonntagen rigoros", weiß ARBÖ-Verkehrsexperte Thomas
Haider aus Erfahrung. Die Strafen betragen zwischen EUR 21,- für ein
Organstrafmandat und EUR 365,- für eine Strafverfügung.
"Anrainer, die noch kein Parkpickerl haben, welches sie von der
Kurzparkzone befreit, können dieses rasch und relativ formlos beim
Magistratischen Bezirksamt in der Gasgasse 8-10 beantragen. Dafür
werden neben einem Antrag bei erstmaliger Beantragung noch der
Führerschein und der Zulassungsschein des Fahrzeuges benötigt.
Besitzer von Leasingfahrzeugen oder Firmenfahrzeugen benötigen noch
weitere Unterlagen. Die Kosten betragen für 1 Jahr EUR 119,59. Für 2
Jahre Parkpickerl muss man 180,19 Euro bezahlen", so Thomas Haider
abschließend.
(Forts. mögl.)
Rückfragehinweis:
ARBÖ-Informationsdienst
Tel.: (++43-1) 89 12 17
mailto:[email protected]
www.arboe.at
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