- 29.08.2011, 11:07:42
- /
- OTS0067 OTW0067
Illegal Tiermedikamente verabreicht: Erste strafrechtliche Verurteilung für Landwirt seit 2002
Bedingte Freiheitsstrafe und fünf Jahre Berufssperre für Besamungstechniker aus Niederösterreich
Wien (OTS) - Wegen eines schweren Verstoßes gegen das
Tierarzneimittelkontrollgesetz und der möglichen Gefährdung der
menschlichen Gesundheit wurde ein als Besamungstechniker tätiger
Landwirt aus Niederösterreich nun am Bezirksgericht Zwettl
strafrechtlich verurteilt. Der Mann hatte Tiermedikamente
widerrechtlich aus dem Ausland bezogen - darunter Antibiotika,
Betäubungsmittel und Hormone, die zum Teil nicht in der EU zugelassen
sind - und diese selbst an landwirtschaftliche Nutztiere illegal
verabreicht oder an Landwirte weiterverkauft.
"Es handelt sich dabei um den schwersten bisher bekannten Verstoß
gegen das bestehende Tierarzneimittelkontrollgesetz, das im Jahr 2002
nach einem Arzneimittelskandal beschlossen worden war", erklärte dazu
Mag. Berthold Grassauer, Vizepräsident der Österreichischen
Tierärztekammer (ÖTK).
Tierärztekammer hofft auf abschreckende Wirkung
Die Tierärztekammer begrüßte in einer ersten Stellungnahme die
Verurteilung und hoffte auf deren abschreckende Wirkung: "Ein solches
Vergehen ist kein Kavaliersdelikt. Wer nicht zugelassene Arzneien in
Umlauf bringt, die letztlich in einem Lebensmittel landen können,
gefährdet die Gesundheit von Menschen", so Grassauer. Der
ÖTV-Vizepräsident betonte aus diesem Anlass die Richtigkeit und
Bedeutung der bestehenden Rechtsvorschriften: "Sichere Lebensmittel
garantiert nur der vom Tierarzt angeordnete und kontrollierte Einsatz
von Arzneimitteln, der in jedem Fall an eine fachkundige,
tierärztliche Diagnose gebunden ist."
Das 2002 in Kraft getretene Tierarzneimittelkontrollgesetz hatte
bislang nur Verwaltungsstrafen wegen kleinerer Vergehen zur Folge.
Der aktuelle Richterspruch hingegen ist die erste strafrechtliche
Verurteilung. Obwohl nur eine bedingte Freiheitsstrafe verhängt
wurde, ist diese für den schuldigen Besamungstechniker mit einer
fünfjährigen Berufssperre verbunden, die auch die
Eigenbestandsbesamung umfasst.
Für den Vizepräsidenten der Österreichischen Tierärztekammer
belegt dieser Vorfall "wie wichtig ein sorgfältiger Umgang mit
Tiermedikamenten ist und wie wachsam sowohl die Landwirte als auch
die Tierärzteschaft in dieser Frage sein müssen. Die illegale
Verabreichung von Tierarzneien muss konsequent bekämpft werden, damit
der gute Ruf und die Qualität heimischer Lebensmittel gewahrt
bleiben", so Grassauer abschließend.
Rückfragehinweis:
Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) VR Dr. Walter Holzhacker, Präsident Hietzinger Kai 87, 1130 Wien Tel.: +43/1/512-17-66 Fax: +43/1/512-14-70 e-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SKI






