• 25.08.2011, 12:20:44
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  • OTS0138 OTW0138

AK Tirol unterstützt leidgeprüfte Familie im Kampf ums Recht

Zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen TILAK GmbH eingebracht

Innsbruck (OTS) - Seit dreieinhalb Jahren kämpft eine Familie um
ihr Recht. Nach einer Operation ist ihr Kind schwer behindert. Seit
damals versuchen die Eltern, Licht ins Dunkel zu bringen und wurden
bisher von den zuständigen Stellen nur vertröstet. Die AK Tirol
unterstützt die leidgeprüfte Familie seit nunmehr eineinhalb Jahren
in ihrem Kampf ums Recht.
Es geht im Konkreten um das Mädchen Nadina Strobl (geb. am 24.
November 2007), das sich am 4. Jänner 2008 im Alter von etwa 6 Wochen
am LKH Innsbruck - Universitätsklinik Innsbruck einer
Routineoperation (Leistenbruch) unterzog. Im Rahmen dieser Behandlung
kam es jedoch zu massiven Komplikationen und es wurde schließlich ein
massiver Gehirnschaden des Kindes diagnostiziert.
Nadina leidet in Folge der Gehirnschädigung unter anderem an
tiefgreifenden Entwicklungsstörung mit komplexen
Wahrnehmungsstörungen, einer zerebralen Sehstörung und einer schweren
Epilepsie mit therapieresistenten Krampfanfällen.
Sowohl seitens der behandelnden Ärzte als auch der ärztlichen
Direktion wurde den Eltern gegenüber stets damit argumentiert, dass
kein Behandlungsfehler vorliege und alles darauf hinweise, dass eine
angeborene Stoffwechselerkrankung vorliegt, die vor der Operation zu
keinen Auffälligkeiten geführt habe und deshalb ein scheinbar
gesundes Kind einer Routineoperation zugeführt worden sei (vgl.
Leserbrief der ärztlichen Direktorin Dr. Kofler in TT vom 12. Februar
2010, Seite 10).
Einem weiteren Interview mit der zuständigen ärztlichen Direktorin
Dr. Kofler im Mai 2010 ist zu entnehmen, dass seitens der TILAK
seinerzeit nicht einmal die zuständige Haftpflichtversicherung
informiert worden sei, da es keinen Hinweis auf einen Fehler gegeben
hätte (vgl. TT-Artikel vom 3. Mai 2010, Seite 3).
Die Eltern schalteten gemeinsam mit der Patientenvertretung des
Landes Tirol die Schiedsstelle in Arzthaftpflichtfragen, Ärztekammer
für Tirol, (im Dez 2008) ein. In diesem Schiedsverfahren wurde ein
anästhesiologisches Gutachten eingeholt, wobei der Sachverständige
Univ. Prof. Dr. Kröll darin zu dem Schluss kommt, dass kein
ärztliches Fehlverhalten vorliegt und es sich im konkreten um einen
schicksalhaften Verlauf handle.
Obwohl dieses Gutachten offensichtlich lückenhaft ist und zum Teil
mit reinen Vermutungen und Spekulationen arbeitet, ferner die
Dokumentationslücken ignoriert und keine seriösen Antworten auf die
aufgeworfenen Fragen gibt, ist die zuständige Schiedskommission ohne
weitere Erörterungen unverständlicherweise dem Ergebnis des
Gutachters gefolgt.
Da die Eltern bei der Suche nach den Hintergründen für die schwere
Behinderung ihrer Tochter nach einer Routineoperation in der
Universitätsklinik Innsbruck weder von der Schiedsstelle in
Arzthaftpflichtfragen noch von der Patientenanwaltschaft unterstützt
wurden, hat sich Anfang 2010 die Arbeiterkammer Tirol des Falles
angenommen, Familie Strobl unterstützt sowie Rechtsschutzdeckung
gewährt, wobei der Arzthaftungsexperte RA Dr. Thomas Juen mit der
Rechtsvertretung für Nadina Strobl beauftragt wurde.
Da die zwischenzeitlich involvierte Entschädigungskommission des
Tiroler Patientenentschädigungsfonds eine nähere gutachterliche
Überprüfung der seinerzeitigen Behandlung Nadinas ebenfalls als sinn-
und zweckmäßig erachtete, wurde seitens der Kommission unter
Beiziehung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Juen ein weiteres
umfangreiches anästhesiologisches Gutachten in Auftrag gegeben, wobei
Dr. Juen die Möglichkeit gegeben wurde, die für die Patientenseite
offenen Fragen an den Sachverständigen zu stellen.
Seit März 2011 liegt nunmehr das Sachverständigengutachten des Herrn
Prof. Dr. Jochen M. Strauß, Chefarzt der Klinik für Anästhesie,
Perioperative Medizin und Schmerztherapie des Akademischen
Lehrkrankenhauses der Georg-August-Universität Göttingen vor.

Dieses Gutachten kommt zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:
a) Nadina Strobl war vor der gegenständlichen Operation am 4. Jänner
2088 in der Klinik Innsbruck gesund und litt an keinem
gesundheitlichen "Vorschaden" (belegt durch zwischenzeitlich
insgesamt drei Sachverständigengutachten!)
b) Vorliegen erheblicher schadensursächlicher Sorgfaltsmängel in
Bezug auf die Durchführung und Überwachung der damaligen Narkose,
sowie Unterlassung einer durchgehenden Überwachung des Kindes vom
OP-Ende bis in den Aufwachraum
c) Erhebliche Zweifel des Sachverständigen an der Richtigkeit des
geführten Anästhesieprotokolls
d) Infusionsfehler und mangelhafte bzw. unzureichende Dokumentation
zur Infusionsmenge
e) Einsatz eines hierfür nicht zugelassenen Medikaments (sog.
"off-label-use")
f) Unterlassen notwendiger Untersuchungen des Kindes im Aufwachraum
und verspätete Verlegung des Kindes auf die Intensivstation
g) Ebenso dürftige bzw. mangelhafte Dokumentation und teilweise
fehlende bzw. verspätete Diagnostik in der Intensivstation

Obwohl dieses Gutachten der TILAK GmbH und deren
Haftpflichtversicherung (Zürich Versicherungs-AG) seit nunmehr knapp
einem halben Jahr vorliegt, wurde trotz mehrfacher Aufforderungen und
Fristsetzungen unsererseits bis zum heutigen Tage noch kein
Haftungsanerkenntnis von TILAK-Seite abgegeben. Stattdessen wird die
Familie Strobl seit Monaten damit vertröstet, dass man seitens der
Haftpflichtversicherung das Gutachten Prof. Strauß durch weitere
Gutachten überprüfen müsse.
Ein derartiges "Prüfgutachten" liegt der Zürich Versicherungs-AG
nunmehr jedoch bereits seit Juni 2011 vor. Trotz mehrfacher Ersuchen
wurde dieses Gutachten der Fam. Strobl nicht zur Verfügung gestellt,
dies mit der Begründung dass es sich um ein "internes" Gutachten der
Versicherung handelt und noch nicht alle Fragen geklärt wären.
Dies zeigt, dass die außergerichtlichen Vergleichsgespräche seitens
der TILAK und ihrer Haftpflichtversicherung nicht ernsthaft geführt
werden und man auf der Gegenseite offensichtlich nur versucht Zeit zu
gewinnen. Zeit, die Nadina und ihre Eltern jedoch nicht haben!
Ein seitens der Zürich Versicherungs-AG zwischenzeitlich selbst in
Auftrag gegebenes Gutachten spricht davon, dass Nadina aufgrund der
massiven Gehirnschädigung ein lebenslanger Pflegefall bleiben und
immer eine "Rundum-Betreuung" benötigen wird.
In Anbetracht dieser Umstände hat Dr. Juen am heutigen Tage (25.
August 2011) beim zuständigen Landesgericht Innsbruck eine
zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen die TILAK GmbH eingebracht
(Leistungsbegehren: Euro 362.923,41 und Feststellungsbegehren -
Haftung für sämtliche dem Kind aus der verfahrensgegenständlichen
Behandlung künftig erwachsende Schäden).
Hinzuzufügen ist, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck seit nunmehr
über 1 \x{2588} Jahren in der gegenständlichen Rechtssache auch ein
strafrechtliches Ermittlungsverfahren führt, welches derzeit gegen
drei der seinerzeit behandelnden Ärzte der Uni-Klinik Innsbruck
behängt (17 Ut 264/09v und 17 St 109/11b). Diesem Verfahren hat sich
RA Dr. Juen als Rechtsvertreter für Nadina Strobl angeschlossen und
zahlreiche Beweisanträge gestellt.

Rückfragehinweis:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, Pressestelle
Dr. Elmar Schiffkorn
Tel.: 0512/5340 - 1280
mailto:[email protected]

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