• 24.08.2011, 08:37:21
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Arbeiten bei großer Hitze: AK gibt wichtige Tipps

Linz (OTS) - Bei mehr als 35 Grad im Schatten nimmt die
Leistungsfähigkeit deutlich ab. Fehlerhäufigkeit und Unfallrisiko
steigen. "Hitzeferien sieht das Arbeitsrecht nicht vor", sagt Dr.
Peter Hosner, Leiter der Rechtsschutzabteilung der AK Oberösterreich.
"Die Arbeitgeber sind aber verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen
für ihre Beschäftigten zu treffen." Die AK gibt dafür wichtige Tipps.

Am Arbeitsplatz müssen Temperaturen herrschen, die für die
Beschäftigten angemessen sind, das sind meist 19 bis 25 Grad. An
Fenstern etwa sollten Jalousien montiert sein, die bei Bedarf
zugemacht werden können. Direkte Sonneneinstrahlung muss vermieden
werden. Für all dies trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Auch
Maschinen oder Lichtspots, die Hitze abstrahlen könnten, sind
abzuschirmen. Auf Klimaanlagen haben Beschäftigte allerdings keinen
Rechtsanspruch.

Frische Luft muss ausreichend vorhanden sein - beispielsweise
indem am Morgen oder in der Nacht gelüftet wird. Untertags sollten
die Fenster geschlossen sein. Wichtig ist, dass die Beschäftigten
ausreichend Trinkwasser haben. Aus Hygienegründen müssen Trinkgefäße
bereitstehen.

Besondere Vorsicht bei Arbeit im Freien

Stark betroffen von der Hitze am Arbeitsplatz sind Menschen, die
täglich mehrere Stunden im Freien arbeiten müssen. Die
Betriebsleitung hat nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass der
Arbeitsplatz beschattet ist - etwa durch Aufspannen einer Plane oder
eines Sonnenschirms. Sie muss auch Sonnenschutzbrillen, ein
geeignetes Sonnenschutzmittel und Schutzhandschuhe zur Verfügung
stellen. Das Tragen einer Kopf- und Nackenbedeckung und das
Verzichten auf Arbeiten mit freiem Oberkörper sollten unbedingt
beachtet werden, um Folgeschäden wie Hautkrebs vorzubeugen.

Dass man bei hohen Temperaturen nicht im dunklen Anzug in die
Arbeit kommen will, ist klar. Es empfiehlt sich, mit dem Chef eine
vernünftige Regelung zu vereinbaren. In der Bank oder bei einer
repräsentativen Tätigkeit erscheint eine kurze Hose oder ein
Trägertop trotz Hitze nicht angemessen. Ob eine Krawatte notwendig
ist, lässt sich aber meist verhandeln. Keine Ausnahmen gibt es beim
verpflichtenden Tragen von Schutzkleidung und Helm.

Öfter als sonst Pausen einlegen

Zu den Maßnahmen, die die Belastung durch die Hitze lindern
können, gehören häufigere Pausen. Bei Fragen sollten sich
Beschäftigte an den Betriebsrat oder die
Sicherheitsvertrauenspersonen wenden, die ein Mitbestimmungsrecht
beim Arbeits- und Gesundheitsschutz haben. Gibt es im Betrieb keine
solche Vertretung, stehen die AK Oberösterreich (Tel. 050/6906-1)
oder das Arbeitsinspektorat als Ansprechpartner zur Verfügung.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Robert Eiter
Tel.: (0732) 6906-2188
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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