- 24.08.2011, 07:30:31
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KONSUMENT-Test: OP-Wartezeiten - Privatpatient bevorzugt
Verkürzung der OP-Wartezeit um bis zu 28 Wochen im Falle einer Privatversicherung
Wien (OTS/VKI) - Gesetzlich Krankenversicherte dürfen bei der
medizinischen Behandlung gegenüber Privatpatienten nicht
benachteiligt werden. Die Praxis sieht teils anders aus, wie eine
Erhebung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die am 25.8.
in der KONSUMENT-Septemberausgabe erscheint, zeigt.
Kassenpatientinnen und -patienten mit grauem Star müssten - im
Extremfall bis zu 28 Wochen - länger auf medizinische Versorgung
warten. Österreichweit wurden 29 Krankenanstalten, die Leistungen
sowohl privat als auch über die Krankenkassen abrechnen, zweimal
kontaktiert. Zunächst erkundigte sich eine anonyme Testperson nach
einem Operationstermin, wenig später konfrontierte der VKI die
Abteilungsvorstände offiziell mit denselben Fragestellungen. 18
Spitäler boten der anonymen Testperson im Falle einer
Privatversicherung eine teilweise deutliche Verkürzung der Wartezeit
an. Im Rahmen der offiziellen Anfrage gaben immerhin noch sieben
Spitäler an, dass sich Wartezeiten dadurch verkürzen. Zehn Spitäler
verweigerten auf die schriftliche Anfrage des VKI jegliche Auskunft,
darunter das AKH Wien und das Landeskrankenhaus Salzburg.
Die Wartezeiten reichten zum Zeitpunkt der offiziellen
VKI-Erhebung von zwei (Barmherzige Schwestern Ried) bis zu 40 Wochen
(Klinikum Klagenfurt, KH Zams). Sieben Spitäler gaben im Rahmen der
Anfrage an, dass sich die Wartezeit bei Vorliegen einer
Privatversicherung verkürzen würde. Am meisten profitieren würden
Privatpatienten am Landesklinikum Waidhofen, im Landeskrankenhaus
Innsbruck, im SMZ-Ost (alle jeweils bis zu 16 Wochen) sowie bei den
Barmherzigen Brüdern in Wien (bis zu 20 Wochen).
Gegenüber der anonym anfragenden Testperson wurden sogar noch
längere Wartezeiten von bis zu 48 Wochen - im LKH Feldkirch -
genannt. Der Testerin boten nicht weniger als 18 Einrichtungen eine
teilweise sogar noch deutlichere Verkürzung der Wartezeit an - das
Landeskrankenhaus Vöcklabruck liegt hier mit bis zu 28 Wochen voran.
Vier Spitäler (Barmherzige Brüder Linz, Klinikum Klagenfurt,
Bezirkskrankenhaus Kufstein sowie Wiener Rudolfstiftung) machten der
Testperson zudem ein "besonderes" Angebot: Die Wartezeit ließe sich
voraussichtlich verkürzen, wenn vor dem Eingriff ein Besuch in der
Privatordination des Primars erfolgen würde - gegen entsprechende
privat zu begleichende Kosten. VKI-Gesundheitsexpertin Dr. Bärbel
Klepp: "Solche ,Küss-die-Hand-Patienten' darf es in einem modernen
Gesundheitssystem nicht geben. Denn damit würden Patienten, die keine
Privatversicherung abgeschlossen haben, wie Sonderklasse-Patienten
behandelt werden. Dem Spital gehen in solchen Fällen die
üblicherweise von der Zusatzversicherung geleisteten Zahlungen
verloren. Der Einzige, der davon profitiert, ist der Primar."
"Die Praxis bestimmter Spitäler macht deutlich, wie wichtig ein
bundesweites transparentes und für alle Patienten nachvollziehbares
Wartezeitenmanagement ist", betont Klepp. Eine im kommenden Jahr in
Kraft tretende Novelle des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und
Kuranstalten zielt darauf ab. Klepp: "Damit lassen sich für Patienten
die Wartezeiten in verschiedenen Spitälern vergleichen, was zugleich
eine Entscheidungsgrundlage für oder gegen ein Spital darstellen
kann. Denn auch Kassenpatienten haben das Recht, jede gemeinnützige
Krankenanstalt ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Mit einer Auflage:
Die Transportkosten sind, wenn nicht die nächstgelegene öffentliche
Krankenanstalt in Anspruch genommen wird, selbst zu bezahlen. Es ist
höchst erstaunlich und beunruhigend, dass wir so kurz vor der
Gesetzesänderung in unserer offiziellen Anfrage eine starke
Bevorzugung von Sonderklassepatienten zeigen konnten. Und das, obwohl
sowohl das Gesundheits-ministerium als auch der Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger darauf hinweisen, dass
sich der Unterschied zwischen Sonderklasse und Allgemein-versicherung
alleine auf die Unterbringung (Hotelkomponente) beziehen darf."
Details zum Test gibt es auf www.konsument.at sowie ab dem 25.8.
im September-KONSUMENT.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation/Testmagazin "Konsument"
Mag. Andrea Morawetz, Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01/588 77 - 256
mailto:amorawetz@vki.at
www.konsument.at
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