- 23.08.2011, 14:27:25
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Wr. Jugendanwalt Schmid: Kleines Glückspiel in Wien kann nicht verhindert werden!
Bund stellt Automaten in Wien auf - auch ohne Genehmigung der Stadt Wien
Wien (OTS) - Der Wr. Jugendanwalt Anton Schmid stellt mit
Verwunderung fest, dass derzeit die wildesten Gerüchte über die
Zukunft des Glückspiels in Wien kursieren. Dabei ist die
bundesgesetzliche Grundlage klar und im Glückspielgesetz, das bereits
in Kraft ist, genau beschrieben.
Egal wie der Entwurf für das Glückspiel der Stadt Wien aussieht,
eines ist klar:
Die Republik Österreich - also der Bund - also das Finanzministerium
- hat sich im neuen Glückspielgesetz das Recht vorbehalten,
österreichweit 2500 Video-Lotterie-Terminals (VLT) aufzustellen,
daher auch in Wien. Dieses Recht hat der Bund ohne die Bundesländer
zu befragen, ob sie damit einverstanden sind oder nicht.
VLT sehen genauso aus wie Glückspielautomaten, sie zeichnen sich nur
durch einen (von außen nicht sichtbaren) Unterschied aus: Bei den VLT
wird die Entscheidung ob man als Spieler gewinnt oder nicht, nicht im
Apparat getroffen, sondern durch einen zentralen Rechner, der sich
ganz woanders befindet.
Der Bund hat sich die Lizenzen für diese VLTs selbst vorbehalten,
kein Bundesland darf solche Automaten aufstellen.
Bei den sogenannten Länderauspielungen (Kleines Glückspiel) dürfen
nur solche Glückspielapparate verwendet werden, bei denen die
Entscheidung über Gewinn oder Verlust ausschließlich im Automaten
selbst getroffen werden. Die Regelung dieser Ausspielungen kann jedes
Bundesland selbst gestalten.
Neben noch zahlreichen anderen Bestimmungen ist aber eines klar: Auch
wenn die Stadt Wien auf die Länderausspielung verzichtet, so wie es
der Landesparteibeschluss der SPÖ Wien fordert, wird es jede Menge
VLTs in Wien geben. Ob das nun die SPÖ, die Grünen oder die
Landesregierung, etc. wollen oder nicht.
"Der Traum vieler Menschen von einem glückspielfreien Wien geht nicht
in Erfüllung. Der Bundesgesetzgeber hat dafür gesorgt und lässt sich
nicht durch Bundesländer daran hindern, das Glückspiel duch VLTs
anzubieten!", so abschließend Jugendanwalt Schmid.
Rückfragehinweis:
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Herr Dr. Anton Schmid
Tel.: (++43-1) 70 77 000
mailto:post@jugendanwalt.wien.gv.at
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