• 23.08.2011, 11:45:53
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LH Dörfler zieht positiv Bilanz über fünf Jahre Müttergeld

Über neun Millionen Euro ausbezahlt - Wichtige Soziale Unterstützung für Frauen - Auch Babygeld gibt es seit fünf Jahren

Klagenfurt (OTS/LPD) - Groß ist die Freude von Familienreferent
Landeshauptmann Gerhard Dörfler, dass bei der Auszahlung des Kärntner
Müttergeldes bereits die fünf Jahres-Marke erreicht wurde. "Im Juli
2006 haben wir das Müttergeld eingeführt, um pensionsunterversorgten
Frauen über 65 Jahre eine finanzielle Hilfestellung zu leisten.
Dieses sozialpolitische Instrument hat sich sehr bewährt und Frauen,
die selbst ohne Pension auskommen müssen, wird damit eine Absicherung
geboten", zieht Dörfler eine positive Bilanz.

In diesen fünf Jahren wurden insgesamt 3.761 Frauen unterstützt,
ein Betrag von neun Millionen Euro wurde ausbezahlt. Für das Kärntner
Müttergeld anspruchsberechtigt sind Frauen, die das 65. Lebensjahr
vollendet haben, die mindestens ein Kind geboren und großgezogen
haben, die EU-Staatsbürger sind und deren Lebensmittelpunkt seit fünf
Jahren in Kärnten ist. Ihr monatliches Einkommen darf den
Ausgleichszulagenrichtsatz (Mindestpensionsbetrag) von brutto 793,40
Euro bei Alleinstehenden bzw. brutto 1.189,56 Euro bei Ehepaaren
nicht erreichen. Aktuell gibt es 2.844 Bezieherinnen, weil einige die
Anspruchsberechtigung verloren haben oder verstorben sind.

Projektträger des Kärntner Müttergeldes ist der Verein
SozialMarkt Kärnten. Der Förderbetrag beträgt mindestens 15 Euro und
maximal 150 Euro pro Monat. Anträge gibt es in den SozialMärkten, im
Bürgerbüro des Landeshauptmannes, auf allen Gemeindeämtern sowie als
Download auf www.ktn.gv.at (Service - Förderungen). Ansprechpartner
beim SozialMarkt Kärnten ist Stefan Slanitsch unter Telefon 0463/590
146-2, Fax: 0463/590 146-4 oder E-Mail [email protected].

Ebenso sein fünf Jahres-Jubiläum feiert das Kärntner Babygeld,
das am 18. August 2006 erstmals für die Geburt von Babys ausbezahlt
wurde. "Kärnten hat mit der Einführung des Babygeldes ein wichtiges
Zeichen gesetzt und bietet Familien mit Neugeborenen eine finanzielle
Hilfestellung. Seit damals konnten wir diese Einmalzahlung 23.976 Mal
an Familien auszahlen", so Dörfler. Damit kamen 18,3 Millionen Euro
den Kärntner Familien zugute.

Das Kärntner Babygeld in Höhe von 500 Euro kann für Neugeborene
mit österreichischer, EU- oder Schweizer Staatsbürgerschaft und
Begünstigte aufgrund des EWR-Abkommens, soweit es sich aus dem
Gemeinschaftsrecht ergibt (derzeit Island, Liechtenstein und
Norwegen) rückwirkend bis zum ersten Geburtstag beantragt werden.
Anträge liegen bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder der
zuständigen Abteilung 6 - Bildung, Generationen und Kultur in der
Kärntner Landesregierung auf bzw. können unter www.ktn.gv.at (Service
- Förderungen) abgerufen werden.

"Politik muss den Menschen dort helfen, wo sie dringend Hilfe
benötigen. Das Kärntner Müttergeld und auch auf das Babygeld sind
wichtige soziale Unterstützungen. Sie fördern Eltern den Start in den
Familienalltag, aber auch Frauen, die sich im Rahmen ihrer Familien
engagiert haben", erklärt Dörfler. Babygeld und Müttergeld seien als
Wertschätzung gegenüber Frauen und Eltern zu sehen, die sich der
kleinsten gesellschaftlichen Einheit, nämlich der Familie widmen.
Beide Sozialinitiativen gibt es nur in Kärnten, das damit
österreichweit Vorreiter ist.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
http://www.ktn.gv.at

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