OTS0023   23. Aug. 2011, 08:52

OGH-Urteil zu Scannerkassen - Kollektivvertragspartner beweisen Handlungsunfähigkeit


Der Oberste Gerichtshof hat in einer vielbeachteten
Entscheidung festgestellt, dass Arbeitskräfte an Scannerkassen in die
Beschäftigungsgruppe 3 des Handelskollektivvertrages einzuordnen
wären. Diese Entscheidung fiel, nachdem sowohl der ÖGB als auch die
Wirtschaftskammer Österreich in einer Anhörung vor dem Obersten
Gerichtshof gesagt haben, dass ihrer Ansicht nach diese Arbeitskräfte
an den Scannerkassen in die Beschäftigungsgruppe 3 des KV einzuordnen
wären.

Die Reform zum Kollektivvertrag Handel ist nun schon seit über 10
Jahren erklärtes Ziel der Sozialpartner. Unzählige Verhandlungsrunden
verliefen ergebnislos. Gerade die Frage der Einordnung der
Kassaarbeitskräfte wurde immer wieder als ein unüberwindliches
Hindernis für eine Einigung hochstilisiert.

"Es ist völlig unverständlich, dass das was die
Verhandlungspartner nun schon seit über einem Jahrzehnt zu trennen
schien, nämlich eine richtige Zuordnung der Kassaarbeitskräfte in das
Beschäftigungsgruppenschema des Kollektivvertrages, nun quasi in
einem Halbsatz von Wirtschaftskammer und Gewerkschaft außer Streit
gestellt wurde. Es fragt sich wirklich, warum das Oberstgericht in
dieser sozialpartnerschaftlichen Frage bemüht wurde, warum die
Kollektivvertragsverhandlungen mit Scheinargumenten jahrelang
blockiert wurden und auch weiterhin werden, wenn es eine Einigung in
so wichtigen Fragen so leicht gibt!" so Dr. Stefan Mumelter,
Generalsekretär des Handelsverbandes.

"Wenn der Oberste Gerichtshof nun die KV-Partner zitiert und
feststellt, sie seien sich über die Einigung ohnehin vor dem
Rechtsstreit einig, bestätigt er nun den Sozialpartnern nicht nur
fehlenden Einigungswillen sondern auch die Fähigkeit, bestehende
Einheit zu erkennen. Ein untragbarer Zustand!" so Generalsekretär
Mumelter.

"Wir fordern die Kollektivvertragsparteien auf, die vorliegenden
Vorschläge des Handelsverbandes umzusetzen und nicht weiter
Scheingefechte auf dem Rücken der Wirtschaftstreibenden und
Arbeitnehmer auszuführen. Ein modernisierter, entrümpelter
Kollektivvertrag im Einzelhandel ist schon längst notwendig, wie auch
die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes eindrucksvoll
zeigt." so Mumelter abschließend.

Über den Handelsverband

Der Handelsverband wurde vor neunzig Jahren gegründet und ist
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versteht sich der Verband als handelsorientiertes
Dienstleistungszentrum und als branchenübergreifendes
Wirtschaftsforum sowie Plattform für den politischen, rechtlichen und
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fördert das Qualitätsbewusstsein und Vertrauen der Konsument/innen
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OTS0023 2011-08-23 08:52 230852 Aug 11 HVB0001 0413



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