• 08.08.2011, 09:45:39
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Regenwetter bringt Arbeiterkammer vermehrt Anfragen zum Urlaubsrecht

Linz (OTS) - Dauerregen und niedrige Temperaturen mitten im
Hochsommer bescheren Beschäftigten im Gastgewerbe unerwünschte
Urlaubstage, andere wieder wollen einen vereinbarten Urlaub
rückgängig machen. Die Arbeiterkammer verzeichnet derzeit verstärkt
Anfragen über Rechte in Zusammenhang mit Urlaub.

Vor allem Beschäftigte aus dem Gastgewerbe und der Freizeitbranche
informieren sich, ob ihr Chef sie einfach tageweise auf Urlaub
schicken darf, weil aufgrund des schlechten Wetters Gäste ausbleiben.
Andere Arbeitnehmer/-innen wiederum fragen, ob sie einen vereinbarten
Urlaub tatsächlich antreten müssen. In erster Linie jene, die keine
Reise gebucht haben, möchten ihren Urlaub lieber verschieben, da ihre
Pläne buchstäblich ins Wasser fallen.

Kein einseitiges Vorgehen

Ihnen allen können die AK-Rechtsexperten/-innen sagen, dass Urlaub
immer im gegenseitigen Einverständnis zu nehmen ist. Wenn
Arbeitnehmer/-innen arbeitsbereit sind, dürfen Arbeitgeber/-innen
nicht einfach Urlaub anordnen. Aber auch Arbeitnehmer/-innen können
einen festgelegten Urlaub nicht ohne Absprache mit den
Arbeitgeber/-innen verlegen oder absagen.

Urlaub verbrauchen

Generell sollte der zustehende Urlaub bis zum Ende des Jahres, in
dem er entstanden ist, verbraucht werden. "Sinn und Zweck des Urlaubs
ist Erholung. In Zeiten enormer Arbeitsverdichtung sind regelmäßige
Arbeitsunterbrechungen für die Gesundheit unverzichtbar", sagt
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Ist es nicht möglich, den gesamten
Urlaub zu konsumieren, kann der Resturlaub ins nächste Jahr
mitgenommen werden. Allerdings aufgepasst: Urlaub kann verjähren, und
Vereinbarungen, wonach Arbeitnehmer/-innen auf ihren Urlaub
verzichten und dafür eine Ablöse ausbezahlt bekommen, sind verboten.

Mehr zu Anspruch, Verbrauch und Unterbrechung des Urlaubs unter
"Arbeit & Recht" auf www.arbeiterkammer.com.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Margit Schrenk
Tel.: (0732) 6906-2198
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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